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ImameheDie Imamehe ist eine in der Türkei verbreitete Form der Ehe, die genutzt wird um die vom Staat erlassenen gesetzlichen Vorschriften zur Eheschließung zu unterlaufen und die Bestimmungen der Scharia zur Anwendung komme zu lassen.
Imamehen werden, wie der Name schon nahelegt, vor einem islamischem Würdenträger (Imam) geschlossen. Sie sind durch ihre religiöse Bedeutung für gläubige Muslime verbindlich. In der Türkei werder Imamehen, die nach staatichem Recht keine Rechtswirkung haben, in regelmäßigen Abständen durch Amnestiegesetze legitimiert.
Imamehen werden genutzt zur Verheiratung gegen den Willen der Braut (Zwangsheirat), zur frühen Verheiratung Minderjähriger (Kinderheirat) und um das staatliche Gebot der Monogamie zu umgehen. Etwa jede zehnte Ehe in der Türkei ist eine Imamehe.
Kategorie:Eheform
Kategorie:Islam
Türkei
Die Türkei (Eigenbezeichnung Türkiye) ist der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor. Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal "Atatürk" zurück. Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union.
Geografie
Lage
Europäischen Union
Die Türkei erstreckt sich geografisch über zwei Kontinente. Anatolien, der asiatische Teil des türkischen Staatsgebiets, nimmt etwa 97 % der Fläche ein. Der europäische Teil bildet das östliche Thrakien und umfasst etwa 3 % der Landesfläche (23.623 km²).
Die Landesgrenzen der Türkei haben eine Gesamtlänge von ca. 9.848 km, davon sind 7.200 km vom Meer umgrenzt. Im Westen der Türkei liegt das Ägäische Meer, im Süden das Mittelmeer und im Norden das Schwarze Meer. Daneben teilt die Türkei mit acht Nachbarländern eine Grenze mit einer Gesamtlänge von 2.648 km. Im Nordwesten grenzt sie an Griechenland (206 km Grenze) und Bulgarien (240 km), im Nordosten an Georgien (252 km), Armenien (268 km), Aserbaidschan (Exklave und autonome Republik Nachitschevan) (9 km), im Osten an den Iran (499 km) und im Süden an den Irak (352 km) und Syrien (822 km).
Vor allem der Norden der Türkei gehört zu den am stärksten erdbebengefährdeten Regionen der Welt und wurde in den letzten Jahren immer wieder von Erdbeben erschüttert. Da eine gewisse chronologische Ost-West-Abfolge der Erdbeben in der Nordtürkei festzustellen ist, gehen Experten davon aus, dass in absehbarer Zeit auch İstanbul von einem großen Beben erschüttert werden könnte. Die letzten großen Beben in der Provinz Kocaeli waren weniger als 100 km von İstanbul entfernt.
Landschaftsbild
Kocaeli
Die Türkei wird in sieben Regionen unterteilt: Thrakien- und Marmararegion, Ägäis, Schwarzmeer-Region, Zentral-Anatolien, Mittelmeerraum, Ost- und Südost-Anatolien. Diese Regionen unterscheiden sich stark bezüglich Vegetation und Wetterbedingungen.
Thrakien liegt westlich vom Bosporus auf der europäischen Seite. Auf der thrakischen Hochebene bildet der Fluss Meriç die Grenze zu Griechenland. Östlich vom Bosporus liegt die Marmara-Region. Das Marmarameer trennt Europa von Asien und das Ägäische Meer vom Schwarzen Meer. Zum Mittelmeer hin erstrecken sich die Dardanellen auf einer Länge von 60 km. Die beiden Landzungen sind bei Çanakkale mit bis zu 4 km am breitesten. Am Bosporus liegt die Millionen-Metropole İstanbul. Die Landschaft in dieser Region ist hügelig und von Büschen und Wäldern bedeckt. Der fruchtbare Ackerboden weicht im Osten einer Steppenlandschaft. Die Region bildet das wirtschaftliche Zentrum der Türkei. Die Millionenstadt Bursa ist als Kurort berühmt für seine Schwefel- und Thermalquellen. Sie liegt zu Füßen des Uludağ-Gebirges. Der Berg ist sowohl im Sommer (Flucht vor der Hitze) als auch im Winter (Wintersport) ein beliebtes Ausflugsziel.
Die Ägäis-Region wird ebenfalls landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die stark hügelige Landschaft erstreckt sich entlang der Westküste zwischen Çanakkale und Bodrum. Die Küstenregion gehört zu den am besten touristisch erschlossenen Regionen der Türkei. Neben Zypressen und Ölbäumen prägen Weinreben die Landschaft. In dieser Region finden sich viele antike Bauten aus der Zeit der griechichen Besiedlung, z. B. Troja, Assos (Behramkale), Pergamon (Bergama), Ephesus (Efes), Priene, Milet, Didyma und Euromos.
Die Schwarzmeer-Region umfasst den nördlichen Küstenstreifen der Türkei. Sie ist geprägt durch ein mildes, feuchtes Klima, und auf ihrer bergigen Landschaft erstrecken sich große Wälder. Auf dem sehr fruchtbaren Boden werden Tee, Tabak, Mais und Haselnüsse angebaut.
Die zentralanatolische Region umfasst die inneranatolischen Hochebenen. Hier liegen der Salzsee Tuz Gölü (salziger als das Tote Meer) und Gebirgsketten, die stellenweise bis zu 3.900 m hochragen. Im Osten liegt Kappadokien, das wegen seiner in Tuffstein getriebenen Wohnhöhlen und Felsenkirchen in bis zu 2.000 m hohen Bergkegeln bekannt ist. Inneranatolien ist überwiegend durch eine Steppenlandschaft geprägt und gehört zu den trockensten Gebieten Anatoliens; in der Region um den Tuz Gölü nimmt die Landschaft wüstenähnliche Gestalt an. Deshalb ist die landwirtschaftliche Nutzung in dieser Region nicht so stark ausgebildet, wie in den zuvor genannten Regionen. Vor allem Weizen, Gerste und Obst werden hier angebaut. Das Klima dieser Region ist geprägt durch heiße, trockene Sommer (über 40 Grad) mit kalten Abenden. Die Winter sind sehr kalt (unter -20 Grad).
Die Mittelmeer-Region wird im Norden vom Taurus und im Osten vom Nur Dağları (Amanosgebirge) begrenzt. Landwirtschaftlich werden in dieser Region überwiegend Zitrusfrüchte, Bananen, Tomaten, Erdnüsse und Baumwolle angebaut.
Baumwolle
Südostanatolien ist die älteste Kulturregion der Türkei. Sie wird vom Taurus-Gebirge umschlossen. Hier verlaufen die beiden Flüsse Euphrat und Tigris. Landwirtschaftlich wird diese Region durch Weizen-, Gersten-, Wein-, Oliven- und Pistazienanbau genutzt. Neben Gebirgsverläufen ist die Region östlich des Euphrat durch ein Hochplateau geprägt. Zur weiteren landwirtschaftlichen Kultivierung werden im Rahmen des Südostanatolien-Projekts entlang des Euphrat und Tigris über 20 Staudämme errichtet.
Höchste Berge der Türkei:
- Ararat (Büyük Ağrı dağı) - 5.165 m
- Buzul Dağı - 4.116 m
- Süphan Dağı - 4.058 m
- Kaçkar Dağı - 3.932 m
- Erciyes Dağı - 3.917 m
- Uludağ - 2.543 m
Uludağ
Wichtigste Flüsse der Türkei:
- Kızılırmak 1.355 km
- Euphrat (Fırat)
- Sakarya
- Murat
- Tigris (Dicle)
- Seyhan
- Ceyhan
- Göksu, Çoruh, Großer Mäander (Büyük Menderes).
Seen der Türkei:
- Van Gölü 3.713 km²
- Tuz Gölü 1.500 km² (Salzsee)
- Beyşehir Gölü 656 km²
- Eğridir Gölü 468 km²
- Akşehir Gölü 353 km²
- İznik Gölü 298 km²
Bedeutende Inseln der Türkei:
- Gökçeada 279 km²
- Marmara Adası 117 km²
- Bozcaada 36 km²
- Uzunada 25 km²
- Alibey 23 km²
- Paşalimanı 21 km²
- Avşar 21 km²
Klima
Flora und Fauna
Die Fläche der Türkei wird zu 26,2 % von Wald eingenommen, landwirtschaftlich werden 36,3 % der Gesamtfläche genutzt.
Die Flora der Türkei gilt als die vielfältigste und abwechslungsreichste im Nahen Osten. Es finden sich rund 9.000 Arten mit 850 Gattungen; im Süden vor allem Pflanzen, die sich an die trockenen Sommer angepasst haben, z. B. immergrüne Hecken und Sträucher, Eichenbäume, Oliven- und Johannisbrotbäume. In den Hochebenen sind wilde Blumen und Bodendecker heimisch.
Die Steppen werden von Sträuchern, Nadelwäldern und Schwarzkiefern beherrscht, die trockenen Gebiete auch von Disteln und Kakteengewächsen (Dornpolster). Im Norden, vor allem an der Schwarzmeerküste, finden sich ausgedehnte Haselnuss-, Mais- und Teeplantagen, im Süden eher Obst- und Baumwollplantagen.
Auch sind viele Niederwildarten und Wildschweine heimisch, obwohl sich ihr Bestand durch die Jagd beständig dezimiert. An Nutztieren finden sich vorrangig Rinder, Pferde, Büffel, Schafe und Ziegen. Der Kamelbestand ging in den letzten Jahrzehnten beständig zurück; sie werden heute vorrangig für sportliche Wettkämpfe und nicht mehr als Lastenträger gezüchtet.
Die größten Raubtiere, die heute noch in der Türkei leben, sind u. a. Braunbären, Wölfe, Schakale und einige Luchsarten. Der letzte türkische Leopard soll 1979 in Hakkari von einem Bauern erlegt worden sein.
Die Türkei ist Brut- und Überwinterungsplatz für zahlreiche Vogelarten. Südlich von Bandırma - im Kuscenneti-Nationalpark - liegt ein bekanntes Vogelparadies, wo Pelikane, Wildenten, Störche, Kormorane, Nachtigallen und Fasane ihre Heimat gefunden haben.
Städte
Fasane
Die Verstädterung ist in der Türkei weit voran geschritten, 74 % der Gesamtbevölkerung leben in der Stadt. Während der Südosten der Türkei sehr dünn besiedelt ist, konzentriert sich die Bevölkerung in den großen Städten der Westküste.
Stadt
Hauptstadt ist das in Zentralanatolien gelegene Ankara mit 3.203.362 Einwohnern. Ankara ist auch eine wichtige Wirtschafts- und Universitätsstadt.
Größte Stadt und zugleich wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist das am Bosporus gelegene Istanbul (früher Konstantinopel), das auf beiden Seiten der Meeresenge liegt und sich so auf zwei Kontinente über eine Fläche von 1.269 km² erstreckt. Die eigentliche Stadt hat 8.803.468 Einwohner; in der Metropolregion, die mit der Bodenfläche der Provinz Istanbul identisch ist, leben auf einer Fläche von 5.220 km² - das ist mehr als doppelt so groß wie das Saarland - 11.588.545 Menschen. Damit ist Istanbul eine der größten Städte der Welt.
İzmir ist mit 2.232.265 Einwohnern die drittgrößte türkische Stadt und verfügt nach Istanbul über den zweitgrößten Handelshafen. Bursa (1.194.687 Einwohner) die ehemalige Hauptstadt des Osmanischen Reiches ist heute ein wichtiger Wirtschaftsstandort für die Automobil- und Textilindustrie. Die wichtigste Stadt im Südosten der Türkei ist Diyarbakir. Diyarbakir besitzt nach der Chinesischen Mauer die größte und besterhaltenste Befestigungsanlage der Welt. Sie besteht zum größten Teil aus Basalt. Die Anlage wird in einen inneren und einen äußeren Abschnitt unterteilt. Weitere wichtige Städte sind Adana (1.130.710 Einwohner), Gaziantep (853.513 Einwohner), Konya und die Touristenhochburg Antalya (Stand 2000).
Siehe auch: Liste der Städte in der Türkei, Geschichte Istanbuls
Bevölkerung
Hauptartikel: Minderheitenpolitik der Türkei
Ethnien
Die genaue ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Türkei ist nicht exakt feststellbar. Bei offiziellen Volkszählungen wird die ethnische Zugehörigkeit nicht erfasst. Ermittelt wird hingegen Muttersprache und Zweitsprache, wobei die Zahlen bei vielen Minderheiten aufgrund der türkischen Assimilationspolitik stark rückläufig sind. Hinzu kommt, dass sich in der Türkei seit Jahrtausenden die verschiedensten Volksgruppen mischen, so dass die Zurechnung eines Menschen zu einer Volksgruppe vielfach eine Definitionsfrage ist.
Besonders umstritten ist die genaue Zahl der Kurden, der größten und sich der Assimilation am stärksten entziehenden Minderheit. Die Angaben zu den Ethnien differieren je nachdem, welche Quellen herangezogen werden, stark. Demnach leben in der Türkei folgende Ethnien: 70–80 % Türken, ca. 20–30 % Kurden, 2–3 % Zaza, 2 % Araber, 0,5 % Tscherkessen, 0,5 % Georgier sowie diverse andere ethnische Gruppen und Nationalitäten (Abchasen, Albaner, Aramäer, Armenier, Assyrer, Bosniaken, Bulgaren, Griechen, Lasen, Tschetschenen).
Die Bevölkerungsgruppe der Türken wird unterschiedlich definiert. Die türkische Regierung zählt seit 1965 Bevölkerungsgruppen dazu, die von anderen Quellen zum Teil als Angehörige anderer Turkvölker angesehen werden. Dies betrifft etwa 2–5 Millionen Krimtataren und Tataren, etwa 0,5–2 Millionen Aserbaidschaner,etwa 330.000 Yörük-Türkmenen, bis zu 200.000 Mescheten, etwa 100.000 Tahtaci, etwa 60.000 Terekeme, etwa 14.000–20.000 Gagausen, etwa 2.000 Usbeken sowie jeweils etwa 1.000 Kasachen, Kirgisen, Kumyken, Turkmenen und 500 Uiguren.
Siehe auch: Türken, Turkvölker, Liste der türkischen Stämme
Religion
Hauptartikel: Religion in der Türkei
Das Prinzip der in der Türkei praktizierten Version des Laizismus schreibt eine strenge Trennung von Religion und Staat vor, genauer gesagt eine strikte Unterordnung der Religion unter den Staat. Artikel 24 der Verfassung von 1982 beschränkt die Glaubensfreiheit auf das Individuum. Religionsgemeinschaften können aus dem Verfassungsabschnitt keine Rechte geltend machen. Diese Haltung resultiert aus der herrschenden Ideologie des Kemalismus in der türkischen Gesellschaft.
Die sunnitisch-islamischen Einrichtungen werden vom staatlichen Diyanet İşleri Bakanlığı, dem Präsidium für Religionsangelegenheiten, verwaltet. Es regelt die Ausbildung der etwa 100.000 Imame und Muezzine, bezahlt und erhält die Moscheen und gibt landesweit den Inhalt der zu haltenden Predigten vor. Die anderen Religionsgruppen verwalten sich dagegen selbst, erhalten weniger staatliche Unterstützung, genießen dafür aber mehr innere Autonomie.
Nach offiziellen Statistiken sind 99,8 % der türkischen Bevölkerung Muslime. Davon sind etwa 65 bis 70 % Sunniten, die restlichen 30 bis 35 % Aleviten. Nach anderen Schätzungen gibt es 75 bis 80 % Sunniten und 20 bis 25 % Aleviten. Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000) und 0,04 % Juden (23.000). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Türkei.
Die offiziellen Zahlen sind jedoch irreführend, weil jeder Einwohner der Türkei, wenn er nicht explizit als einer anderen Religion zugehörig erklärt wird, automatisch als Moslem erfasst wird. Ein Gegenstück zum Kirchenaustritt gibt es nicht, so dass auch Atheisten und Agnostiker offiziell als Moslems geführt werden. Die Zahl der nicht religiösen Einwohner der Türkei ist daher nicht bekannt.
Sprachen
In der Türkei werden folgende Sprachen verwendet:
- > 90 % Türkisch (Amtssprache) sowie türkische Dialekte wie Azeri oder Tatarisch etc.
- 16–17 % kurdische Sprachen und Dialekte
- 2 % arabische Sprachen und Dialekte
- 1–2 % Zazaki (von den meisten Zaza als eigenständige Sprache gesehen, jedoch oftmals als kurdischer Dialekt bezeichnet)
- sonstige Sprachen von ethnischen Minderheiten (Aramäisch, Armenisch, Albanisch, Georgisch, Griechisch, Lasisch, Tscherkessisch)
Siehe auch: Turksprachen, Türkische Sprache, Türk Dil Kurumu
Soziales
Türk Dil Kurumu
Seit der Republiksgründung im Jahre 1923 wuchs die Bevölkerung der Türkei schnell an. 1927 lebten in der Türkei knapp 14 Millionen Menschen, 2003 waren es knapp 70 Millionen (siehe Grafik). In den letzten Jahren hat sich das Bevölkerungswachstum sehr verlangsamt. Während es 2000 noch 1,7 % betrug, wird für 2004 von einem Bevölkerungswachstum von 1,13 % ausgegangen.
Die Türkei ist gleichzeitig ein Auswanderungs- und Einwanderungsland. Aus dem Balkan, Nahen Osten, Griechenland, Iran, Zentralasien, Krim usw. kamen nach dem Fall der eisernen Mauer Aussiedler in die Republik. Auf der anderen Seite verließen viele Minderheiten die Türkei, etwa Kurden, Assyrer, Griechen, Juden, Jesiden, Zaza usw. sowie Millionen von eigentlichen Türken.
Nachfolgend sind die Einwohnerzahlen der Türkei in ausgewählten Jahren aufgelistet:
- 1927: 14 Millionen
- 1961: 29 Millionen
- 1983: 49,5 Millionen
- 2004: 69 Millionen
Die Türkei verfügt über eine sehr junge Bevölkerung, der Altersdurschnitt der türkischen Bevölkerung liegt bei etwa 27,3 Jahren (Stand 2004). Die Altersstruktur setzte sich 2004 folgendermaßen zusammen: 26,6 % der Staatsbürger sind zwischen 0 und 14 Jahre alt, 66,8 % zwischen 15 und 64 Jahre und nur 6,6 % über 65 Jahre alt. Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag 2004 bei etwa 27,3 Jahren.
2004
Der Staat stellt für alle Bürger eine medizinische Grundversorgung zu Verfügung. 1999 kam im Durchschnitt ein Arzt auf 859 Einwohner. Die Lebenserwartung liegt in der Türkei bei 72,08 Jahren, wobei sie bei den Männern 69,68 Jahre beträgt und bei den Frauen 74,61 Jahre. Beim Lebensstandard, der durch den Human Development Index repräsentiert wird, liegt die Türkei weltweit auf dem 96. Platz (Stand 2003). Damit gehört sie zu den Ländern mit einem mittleren Entwicklungsstand (zum Vergleich: Deutschland belegt den 19. Platz).
Seit der Republiksgründung wird versucht, die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft zu verbessern. Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die das Frauenwahlrecht einführten. Seit 1930 dürfen Frauen in der Türkei wählen und seit 1934 können sie sich selbst zur Wahl stellen. Dennoch zählt die Unterdrückung von Frauen und häusliche Gewalt in der Türkei zum Alltag. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Davor wurden bei solchen Morden unter dem Motiv der Familienehre vor den Gerichten mit Erfolg mildernde Umstände geltend gemacht. Diese mildernden Umstände wurden mit dieser Strafrechtsreform nichtig.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Türkei, Kleinasien, Seldschuken, Byzantinisches Reich, Osmanisches Reich, Völkermord an den Armeniern, Kleinasiatische Katastrophe, Türkischer Befreiungskrieg, Zypernkonflikt, Türkischer EU-Beitritt
Auf dem Gebiet der heutigen Türkei lebten und herrschten die Hethiter, Armenier, Griechen, die Perser und nach ihnen Alexander der Große. Anschließend gliederte das Römische Reich die heutige Türkei in sein Herrschaftsgebiet ein. Die Herrschaft des vereinten römischen Reiches hielt bis ins 4. Jahrhundert n. Chr. Danach fiel Kleinasien nach der Teilung des Römischen Reiches an Byzanz. Zeitweilig herrschten die ersten Turkvölker in Teilen von Anatolien mit den Dynastien der Schwarzen Hunnen und Wolgabulgaren.
Wolgabulgaren
Die endgültige türkische Besiedlung Anatoliens begann mit dem Eintreffen der Seldschuken im 11. Jahrhundert n. Chr. Die ursprüngliche Heimat der Türken lag in Zentralasien und Westchina.
Die Seldschuken schlugen die byzantinische Armee in der Schlacht von Mantzikert im Jahre 1071 vernichtend. Daraufhin eroberten sie große Gebiete Ost- und Mittelanatoliens. Nach dem Überfall der Mongolen wurde das seldschukische Reich geschwächt, so dass sich viele türkische Stämme verselbstständigten. Aus einem dieser türkischen Fürstentümern (Beyliken) erwuchs das spätere Osmanische Reich.
Um 1299 begründete Osman I. ( - 1259, †1326; (regierte 1299-1326) das nach ihm benannte Osmanische Reich und die Osmanen-Dynastie. Nach der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 herrschten die Osmanen, über große Teile des Nahen Ostens, Nordafrikas, der Krim, des Kaukasus und des Balkans.
Im späten 17. Jahrhundert begann der Niedergang des Osmanischen Reiches, das immer weiter aus seinen europäischen Gebieten zurückgedrängt wurde. Das ab dem 19. Jahrhundert stark zunehmende Unabhängigkeitsstreben diverser Nationen im Vielvölkerstaat des Osmanischen Reiches, die Besetzung Nordafrikas durch europäische Mächte und schließlich die Niederlage im Ersten Weltkrieg bewirkten seinen endgültigen Verfall.
Im Ersten Weltkrieg kämpfte das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte. Nachdem Frankreich und Großbritannien den Armeniern einen selbstständigen Staat in Ostanatolien versprochen hatten, begannen sich die Armenier mit Hilfe der Russen gegen die Türken zu erheben. Die osmanische Regierung befürchtete eine Schwächung ihrer Ostfront. Unter dem Vorwand einer angeblichen Umsiedlungsaktion wurden 300.000 bis 1,5 Millionen Armenier ermordet (Siehe auch: Völkermord an den Armeniern).
Nach der Niederlage der Mittelmächte verlor das Osmanische Reich infolge des Friedensvertrages von Sèvres seine verbliebenen Gebiete außerhalb von Anatolien und Thrakien. Darüber hinaus sollte das Gebiet der heutigen Türkei weitgehend zerstückelt werden. Griechenland wurden die Stadt Smyrna (türkisch İzmir) und Teile von Westanatolien zugesprochen, die Region um Adana sollte an die Italiener gehen und der französische Besitz sollte neben Syrien auch Kilikien umfassen. In den östlichen Landesteilen der heutigen Türkei mit den Städten Kars, Ardahan und Erzurum sollte ein armenischer Staat entstehen. Südlich davon und östlich des Euphrat wurde den Kurden eine autonome Region zugesprochen. Diese Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.
Atatürk organisierte ab dem 19. Mai 1919 den politischen und militärischen Widerstand gegen diese Pläne. Besonders heftig waren ab 1920 die Kämpfe mit Griechenland. Der Krieg endete am 9. September 1922 mit der Einnahme und dem Niederbrennen des damals mehrheitlich griechisch bewohnten Smyrna (İzmir). Der Sieg der Türkei gipfelte in der Kleinasiatischen Katastrophe, in dessen Folge viele Griechen und Türken aus ihrer Heimat vertrieben wurden.
Nach dem Sieg der Türkei wurden am 24. Juli 1923 mit dem Vertrag von Lausanne die Bestimmungen aus dem Vertrags von Sèvres revidiert. Mit dem Vertrag wurden die bis heute gültigen Grenzen des neuen Staates völkerrechtlich anerkannt. Gleichzeitig wurde der „Bevölkerungsaustausch“ mit Griechenland in geregelte Bahnen gelenkt. Nachdem alle ausländischen Kräfte aus Anatolien vertrieben wurden, rief Mustafa Kemal am 29. Oktober 1923 die Republik (Türkiye) aus. Der Name der Türkei leitet sich ab von türk („Volk das an seine Traditionen stark angebunden ist“ (Töre)) und iye („Land“, „Heimat“).
(Siehe auch: [http://de.wikipedia.org/wiki/Etymologische_Liste_der_L%C3%A4ndernamen#T Namensherkunft Türkei]).
Im Laufe seiner Amtszeit führte Atatürk tiefgreifende Reformen im politischen und gesellschaftlichen System durch, die die Türkei in einen modernen, säkularen, weltlichen und am Westen orientierten Staat verwandelten. Unter anderem wurde im Jahre 1922, noch vor der Ausrufung der Republik, das Sultanat abgeschafft und am 29. Oktober 1923 das Kalifat. 1924 schaffte die Türkei die religiösen Gerichte ab, 1925 wurden im Zuge einer umfassenden „Kleiderreform“ Fez (traditionelle türkische Kopfbedeckung der Männer) und Schleier für die Frau verboten und die Koedukation eingeführt. Im selben Jahr wurde die islamische Zeitrechnung durch den Gregorianischen Kalender ersetzt, sowie das metrische System eingeführt.
metrische System
In den folgenden Jahren wurden ganze Rechtssysteme aus europäischen Ländern übernommen und den türkischen Verhältnissen angepasst. 1926 wurde zunächst das Schweizer Zivilrecht - und damit die Einehe mit einer Gleichstellung von Mann und Frau - übernommen (Die Gleichstellung der Geschlechter gelang im täglichen Leben allerdings nur teilweise). Es folgten das deutsche Handelsrecht und das italienische Strafrecht. 1928 wurde die Säkularisierung ausgerufen und im gleichen Jahr die Arabische Schrift durch die Lateinische ersetzt (siehe Neues türkisches Alphabet). Im Zuge weiterer Reformen wurde in der Türkei 1930 das aktive Frauenwahlrecht eingeführt und seit 1934 dürfen sich Frauen auch selbst zur Wahl stellen (passives Frauenwahlrecht). Nur wenige der Reformen - etwa Atatürks Idee, in den Moscheen statt auf Arabisch nur noch auf Türkisch zu beten - wurden zurückgenommen, da man es nicht ganz durchführen und kontrollieren konnte.
Nachdem Atatürk am 10. November 1938 starb, wurde sein enger Weggefährte Ismet Inönü zweiter türkischer Staatspräsident. Inönü war bestrebt, die Modernisierung der Türkei fortzuführen und die außenpolitische Neutralität beizubehalten. 1939 schloss sich die Republik Hatay der Türkei an und wurde zu der gleichnamigen Provinz mit der Hauptstadt Iskenderun.
Iskenderun
Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bewahrte die Türkei seine außenpolitische Neutralität. Erst am 23. Februar 1945 erklärte sie Deutschland und Japan symbolisch den Krieg, um anschließend die Charta der Vereinten Nationen mit zu unterschreiben.
1946 wurde in der Türkei erstmalig eine weitere politische Partei zugelassen. Die DP (Demokratische Partei) errang bei den Wahlen am 14. Mai 1949, unter der Führung von Adnan Menderes, die Mehrheit der Sitze im Parlament. Damit endete die seit Republikgründung herrschende Einparteienherrschaft der CHP.
Der sich abzeichnende Ost-West-Konflikt und die Versuche der Sowjetunion, Einfluss auf die Türkei auszuüben, führte zur endgültigen Aufgabe der außenpolitischen Neutralität der Türkei. 1950 nahm die Türkei auf der Seite der USA am Korea-Krieg teil und trat 1952 in die NATO ein.
1960 proklamierte der regierende Ministerpräsident Menderes ein Ermächtigungsgesetz, um die politische Opposition auszuschalten. Gegen diese Maßnahmen putschte 1960 das Militär. Menderes und andere Politiker wurden unter Korruptionsvorwurf zum Tode verurteilt und am 17. September 1961 auf Imrali gehängt. Nachdem das Militär 1961 eine neue Verfassung einführte, gab es die Macht an eine Zivilregierung ab.
Inönü wurde Ministerpräsident und regierte von 1961 bis 1965. 1963 schloss die Türkei mit der damaligen EWG ein Assoziationsabkommen ab. Aber auch die Folgeregierung konnte die Probleme nicht in den Griff bekommen. Linke und rechte Terror-Aktivitäten nahmen zu und die Wirtschaftslage verschlechterte sich rapide. 1971 griff die Armee, ohne zu putschen, erneut in die Politik ein. Unter dem militärischen Einfluss wurden repressive Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung durchgesetzt.
1974 stürzte die damalige griechische Militärdiktatur den zypriotischen Präsidenten Makarios. Um einen Zusammenschluss zwischen Griechenland und Zypern zu verhindern, entsandte der Ministerpräsident Bülent Ecevit Truppen auf die Insel (Kıbrıs barış harekati). Nach schweren Kämpfen wurde ein Waffenstillstand vereinbart, der zur bis heute dauernden Teilung der Insel in einen selbstständigen und einen von der Türkei kontrollierten Teil führte. Am 15. November 1983 wurde die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) unter Rauf Denktaş proklamiert.
Ab Mitte der 1980er bestimmte der Kurdenkonflikt die innenpolitische Debatte in der Türkei. Die Kurdenproblematik wurde bis dahin von der Politik tot geschwiegen und war nicht im Bewusstsein der türkischen Gesellschaft. Die Assimilierungspolitik der Türkei führte zur Unterdrückung der kurdischen Kultur und Identität. Als Reaktion darauf entstand im Jahre 1984 die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) mit Abdullah Öcalan an ihrer Spitze. Sie nahm im Südosten den bewaffneten Kampf für einen unabhängigen sozialistischen Staat Kurdistan auf. Bis 1999 sind bei den Kämpfen und Anschlägen zwischen dem türkischen Militär und der PKK 30.000 Menschen ums Leben gekommen.
Am 16. Februar 1998 nahm der türkische Geheimdienst Abdullah Öcalan, den Führer der PKK, in Kenia gefangen und brachte ihn in die Türkei. Daraufhin erklärte die PKK einen einseitigen Waffenstillstand, der erst wieder 2004 gebrochen wurde.
Im Februar 1994 wurde die gewählte kurdische Parlamentarierin der DEP-Partei (Leyla Zana) unter dem Vorwurf verfassungsfeindlichen Handelns inhaftiert. Mitte 2004 wurden sie und drei weitere inhaftierte DEP-Abgeordnete nach hohem Druck der EU im Bezug auf dem EU-Beitritt der Türkei freigelassen.
Unter der Regierung Ecevits (1999-2002) begannen umfassende Reformen im Zivilrecht und stärkten die Menschen- und Freiheitsrechte (z. B. Versammlungs- und Demonstrationsrecht). Diese Reformen wurden unter der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (seit 2001) fortgesetzt. Unter anderem wurde die Todesstrafe abgeschaft, Folter verboten und die kulturellen Freiheiten der kurdischen Minderheit gestärkt. So ist der Gebrauch der kurdischen Dialekte, Kurdischunterricht und kurdische Radio- und Fernsehkanäle nun erlaubt. So erteilte die Regulationsbehörde für Fernseh- und Radiosender (RTÜK) am 18. August 2004 drei Privatsendern im Südosten der Türkei, die Lizenz in Kurmanci oder Zazaki zu senden. Auch der staatliche Sender TRT 3 strahlt Sendungen in Arabisch, Zazaki, Kumanci, Bosnisch usw. aus.
Bosnisch
Am 15. November 2003 und 20. November 2003 verübte eine Zelle der Al-Qaida mehrere Bombenanschläge in Istanbul. Ziele der Anschläge, bei denen 60 Menschen starben, waren zwei Synagogen, das britische Konsulat und die Filiale der britischen HSBC-Bank.
Seit 2004 sind die Kämpfe zwischen der türkischen Regierung und der PKK wieder aufgeflammt und 2005 nahmen sie nochmals an Intensität zu.
Am 10. August 2005 traf sich Recep Tayyip Erdoğan in Ankara mit türkischen und Intellektuellen der in der Türkei lebenden Minderheiten um über die Probleme im Südosten des Landes zu sprechen. Anschließend verkündete Erdoğan am 12. August 2005 bei einem Besuch in Diyarbakır, dass die Probleme im Osten ein spezifisch kurdisches Problem (kürt sorunu) sind und er diesem Problem auf demokratischer Ebene begegnen will. Diese Äußerung wird in türkischen Medien bereits jetzt als historisch gewertet. Zum ersten Mal in der türkischen Geschichte wurde der spezifisch kurdische Charakter des Konfliktes im Osten der Türkei anerkannt.
Nach 40-jähriger Bemühung erreichte die Türkei am 3. Oktober 2005 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union.
Siehe auch: Seldschuken, Türkenkriege, Jungtürken, Panturkismus, Exil in der Türkei 1933–1945, Kurdenkonflikt in der Türkei
Politik
Hauptartikel: Politisches System der Türkei
In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert. Die Türkei ist das einzige demokratische Land der Welt, das mehrheitlich moslemisch geprägt ist.
Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z. B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.
Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.
Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des höchsten Gerichts der Türkei gewählt.
Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes.
Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei, Vorlage:Navigationsleiste Türkische Ministerpräsidenten
Ergebnis der Parlamentswahlen
Bei den Parlamentswahlen im Jahre 2002 schafften die Partei des Rechten Weges (DYP), Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Mutterlandspartei (ANAP) und DSP aufgrund der 10%-Hürde den Einzug ins Parlament nicht. Das schlechte Abschneiden der an der Regierungskoalition von 1999 bis 2002 beteiligten Parteien DSP, ANAP und MHP lag vor allem in der schweren Wirtschaftskrise, die die Türkei 2001 in eine tiefe Rezession stürzte und viele Bevölkerungsgruppen in die Armut trieb.
Die konservativ-islamische Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) mit ihrem Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan ging aus diesen Wahlen als die klare Siegerin hervor und errang die Mehrheit der Parlamentssitze. Die neu gegründete AKP kam auf Anhieb auf 34,4 % der abgegebenen Stimmen. Obwohl sie nur ein Drittel der Stimmen auf sich vereinigen konnte, kam sie, weil viele andere Parteien an der 10%-Hürde scheiterten, auf fast 3/4 der Parlamentssitze (für Verfassungsänderungen wird eine 3/4 Mehrheit benötigt).
Im Zuge von Parlamentarier-Wanderungen veränderte sich das Bild im Parlement. Mittlerweile erreicht die ANAP mit 21 Parlamentariern sogar Fraktionsstärke. Darüberhinaus schaften auch die SHP und DYP den "Sprung" ins Parlament und sind jeweils mit 4 Abgeordneten vertreten.
Die Ergebnisse der letzten Wahl (2002):
- AKP 34,3 %
- CHP 19,4 %
- DYP 9,6 %
- MHP 8,3 %
- DEHAP 6,7 %
- ANAP 5,1 %
- DSP 1,1 %
Zusammensetzung des Parlaments (Stand 14. Oktober 2005):
- AKP (Vors. Recep Tayyip Erdoğan) 356 Abgeordnete,
- CHP (Vors. Deniz Baykal) 155 Abgeordnete,
- ANAP (Vors. Erkan Mumcu) 21 Abgeordnete,
- SHP 4 Abgeordnete
- DYP (Vors. Mehmet Agar) 4 Abgeordnete,
- LDP 1,
- HYP 1,
- Unabhängige: 5 Abgeordnete,
- Unbesetzt: 4 Abgeordnete.
Gewerkschaften
Gewerkschaftsbünde Türk-İş (gemäßigt, ca. 2,13 Mio. Mitglieder), DISK (links-orientiert, ca. 0,35 Mio. Mitglieder) Hak-İş (islamisch-konservativ, ca. 0,36 Mio. Mitglieder).
Außenpolitik
Hauptartikel: Außenpolitik der Türkei
Zu den außenpolitischen Konstanten gehören für die Türkei der Beitritt zur Europäischen Union, die Westbindung und das Verhindern eines eigenständigen kurdischen Staates. Die Türkei betrachtet sich auch als Schutzmacht der Turkmenen auf dem Balkan und im Nord-Irak. Darüber hinaus versucht die Türkei eine Führungsrolle bei den Turkstaaten (Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Kirgisistan und Kasachstan) Zentralasiens einzunehmen und die Beziehungen zu den autonomen türkischen Republiken und Regionen zu verbessern. Ungewöhnlich für einen mehrheitlich von Muslimen bewohnten Staat sind die guten Beziehungen der Türkei zu Israel; es werden u. a. regelmäßig gemeinsame Militärmanöver durchgeführt.
Die heutige türkische Regierung bestreitet den Völkermord an den Armeniern von 1915/16 offiziell und versucht auf diplomatischen Wegen andere Staaten davon abzuhalten, den Völkermord offiziell anzuerkennen. Der Völkermord wird offiziell neben Armenien selbst durch folgende Staaten und Organisationen anerkannt: Belgien, Frankreich, Italien, Russland, Slowakei, Schweiz, die UNO und die EU.
Die Türkei und überstaatliche Organisationen:
Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebte seit über vier Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der althochdeutsch: ewa = Vertrag, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionell gesehen von Mann und Frau, Ehegatten oder auch Ehepaar genannt. Die Ethnologie bezeichnet mit Ehe herkömmlich eine institutionalisierte Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen unterschiedlichen Geschlechts (nicht unbedingt gleichen Rechts), deren gemeinsame Kinder durch die Ehe legitim werden. Die Voraussetzung der Verschiedengeschlechtlichkeit ist jedoch nicht mehr universell anerkannt; die Niederlande oder Spanien, aber auch Deutschland (wenn auch unter anderer Bezeichnung) kennen sie nicht (mehr) oder nur noch eingeschränkt, in den USA gibt es - heftig bekämpfte - Bestrebungen in diese Richtung. In Artikel 143 der offiziellen deutschen Fassung des belgischen Zivilgesetzbuches heißt es nunmehr: „Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen.“
Weiter gefasst umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich (oft religiös) anerkannten Vertrags, sowie ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, die durch diesen Vertrag geregelt werden. Die Modalitäten des Vertrages sowie seines Zustandekommens hängen in hohem Maße von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft ab. In vielen, insbesondere patrilinearen Gesellschaften hat die Ehe auch die Funktion der Absicherung einer bestimmten legitimen Erblinie.
Die Ehe endet durch Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder mit dem Tod eines Partners. Die katholische Eheauffassung allerdings kennt keine Scheidung, sondern nur eine Nichtigerklärung. Eine katholische Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden, das heißt sie bestand dann von Anfang an nicht. Kritik an dem "Lebenslang-Konzept" kam beispielsweise vom spanischen Dichter Cervantes; er schlug vor, die Ehe von vornherein auf drei bis fünf Jahre zu befristen, wonach sie, wie andere Verträge auch, beendet oder verlängert werden könnte.
An der Vorstellung vom allgemeinen sittlichen Wert der Ehe hat sich bis heute im Prinzip wenig geändert, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte staatliche Bevorzugung und Subventionierung der Lebensform Ehe auf allen Ebenen belegt. De facto sind unverheiratete Paare nur in wenigen Ländern verheirateten (fast) gleichgestellt, zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden.
Die Geschichte der Ehe
Von der Poly- zur Monogamie
Über die Anfänge der "Ehe" diesseits des Tier-Mensch-Übergangsfeldes wissen wir empirisch nichts, selbst ausdeutbare Grabfunde der Archäologie reichen bislang nicht soweit zurück.
Ältere Sozialevolutionisten gingen von einer linearen Evolution der Paarbindungen unter Menschen aus: Zu Beginn der Menschheit habe Promiskuität geherrscht, die sich anschließend zur Gruppenehe und schlussendlich über die Polygamie zur Monogamie entwickelt hätte. Dieser Ansicht nach wurde die Monogamie als die kulturell am höchsten stehende Eheform betrachtet. Nach gleicher Logik (eine spätere Entwicklung stelle zwangsläufig eine "höhere" Entwicklungsform dar) müsste die heutige Scheidungsrate ebenfalls als "höhere" Form der Ehe betrachtet werden, im Vergleich zu der früheren Regelform einer lebenslangen Ehe. Die wenigsten der älteren Sozialevolutionisten ziehen jedoch diese Konsequenz aus solcher teleologischen Logik.
Monogam lebende Völker scheinen in vorchristlicher respektive vorislamischer Zeit wenig verbreitet gewesen zu sein (nach Tacitus' Schriften waren die Germanen mit ihrer Einehe eine Ausnahme unter den Barbaren der Antike) und nur bei wenigen herrschte Polyandrie, wo eine Frau mit mehreren Männern verheiratet war.
Es sind nur wenige Gesellschaften bekannt, in der Polygynie und Polyandrie gleichzeitig praktiziert wurden (siehe Gruppenehe und Pseudogruppenehe). Vor allem durch die Expansion monotheistischer Religionen und die Missionierung wurde die Monogamie zur weltweit vorherrschenden Eheform. Doch war im alten Judentum und ist im zeitgenössischen Islam die Monogamie kein Zwang.
Die Eheschließung war vermutlich primär ein Friedens- und Bündnisvertrag zwischen Sippen, und - mittels oft komplizierter Exogamie- und Endogamieregeln - als Bindeglied zwischen Clans oder Phratrien. Sie galt seit der Antike auch als eine Vorbedingung für den Beginn einer Familie, die als Baustein einer Gemeinschaft und der Gesellschaft angesehen wurde. Damit diente die Installierung der Ehe nicht nur den Interessen zweier Einzelpersonen oder ihrer Kinder, sondern auch den Zwecken religiöser und weltlicher Eliten. (Bis in die Neuzeit hinein war z. B. im Hochadel die "Ehe zur linken Hand" ohne Legitimierung und Erbrecht der Kinder nach dem Vater möglich.)
Neueste Zeit
Die mittlerweile etwas liberalere sexuelle Praxis in der Kultur der westlichen Neuzeit, sowie die verhältnismäßige Einfachheit von Scheidung und Wiederverheiratung haben zu einem Anstieg der so genannt seriellen Monogamie geführt. Sich von einem (Ehe-)Partner zu trennen, um mit dem nächsten zu leben, hat vordergründig weder mit Polygamie noch mit Promiskuität zu tun. Allerdings zeigen sich dabei oft Muster, die den bei der Polygamie herrschenden Mustern gleichen - etwa die Heirat eines Mannes mit einer sehr viel jüngeren, vor allem äußerlich attraktiven Frau als "Trophäe" gegen Ende einer besonders erfolgreichen beruflichen Karriere des Mannes.
Seit dem 19. Jahrhundert haben alternative Gruppierungen die Gruppenehe geübt, in der alle erwachsenen Mitglieder miteinander verheiratet waren (siehe Oneida). In noch jüngerer Zeit, nämlich zusammen mit der Queer-Bewegung und der Bi-Bewegung entstand, beginnend in den USA und hier der Region um San Francisco, die Polyamory-Subkultur, in der dauerhafte nichtmonogame und einvernehmliche Liebesbeziehungen zwischen mehreren Partnern gefördert werden.
Inzesttabu
Alle bekannten Zivilisationen haben in unterschiedlichem Grad stets die Ehe mit Bluts-Verwandten tabuisiert, namentlich zwischen Elternteilen und ihren Kindern. Fast alle Völker verbieten die Ehe zwischen Bruder und Schwester. Vielfach untersagt man auch die Ehe zwischen Verwandten zweiten Grades. Viele Völker haben sich weitere Beschränkungen auferlegt, so die Ehe mit Personen gleichen Familiennamens oder mit Personen mit dem gleichen Totemtier. Siehe dazu auch den Artikel Heiratsregeln.
Eine Ausnahme bildete das alte Ägypten, wo die Ehe zwischen Bruder und Schwester in der Familie des Pharao gestattet war; dieses Privileg wurde dem Volk verweigert und könnte dazu gedient haben, Macht und Lebenskraft in einer Familie zu konzentrieren (siehe auch Inzest).
Die Konsequenz des Inzesttabus ist die Forderung nach exogamer, der auf eine andere Gruppe bezogenen Heirat. Ethnologen betonen, das Inzesttabu diene also dazu, den sozialen Zusammenhalt zu fördern (vgl. Schwägerschaft).
Endogamie
Bestimmte Völker fördern auch die Ehe innerhalb einer bestimmten Gruppe (Endogamie) und fordern auf, jemanden aus dem gleichen Stamm zu heiraten. Auch rassistische Gesetze der Vergangenheit, die Verbindungen unterschiedlicher Rassenangehöriger zu verbieten suchten, lassen sich als Beispiele von Endogamie ansehen.
Scheidung - Ehevertrag
Viele Gesellschaften kennen das Verfahren der Scheidung für die Beendigung der Ehe. Die Anerkennung der Scheidung ist in verschiedenen Weltanschauungen unterschiedlich geregelt.
In modernen Rechtssystemen besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dokumentiert u. a. die Vereinbarungen der Ehepartner bezüglich die Konsequenzen einer Scheidung. Im deutschen Rechtssystem ist es üblich, dass Eheverträge Regelungen enthalten zu den Themen:
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
Während Unterhaltsregelungen auch in anderen Rechtssystemen häufig vorkommen, hängen die Regelungen über Zugewinnausgleich von dem vom jeweiligen Rechtssystem vorgesehenen ehelichen Güterstand ab (Voraussetzung für einen Zugewinnausgleich ist, dass die Form der Zugewinngemeinschaft bekannt ist), sowie von den Möglichkeiten des jeweiligen Sozialsystems (Voraussetzung für einen Versorgungsausgleich ist eine gesetzliche Rentenversicherung o. ä.).
Ehe und Religion
Viele Religionen kennen umfangreiche Regeln für die Ehe.
Christentum
In den östlich-orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien. Sie wird durch den Priester gespendet. Ein besonderer Ritus ist dabei die Krönung der Brautleute. Die orthodoxen Kirchen erlauben im Notfall eine oder sogar zwei Scheidungen, die Feier zur Wiederverheiratung ist jedoch weniger festlich als die zu einer ersten Eheschließung; es überwiegt der Gedanke der Buße. Vor einer dritten Heirat wird sogar ein ganzes Bußjahr verlangt. Mehr als drei Ehen dürfen grundsätzlich von keinem geschlossen werden, außer das "Kirchengericht" entscheidet umgekehrt.
Für die römisch-katholische Kirche ist die Ehe zwischen zwei getauften Christen eines der sieben Sakramente. Die Partner spenden einander das Ehesakrament selbst. Gültig ist eine Ehe nur, wenn sie nach den kirchlichen Vorschriften geschlossen wird. Dabei erfragt der Geistliche im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens. Für die Ehe mit einem Nichtchristen oder einem Christen anderer Konfession kann die Erlaubnis erteilt werden, nur standesamtlich oder nach dem Ritus der anderen Konfession zu heiraten. Die Eheleute können sich zwar ("von Tisch und Bett") trennen, aber eine Scheidung ist nicht möglich. Kirchlich kann deshalb nur heiraten, wessen frühere Ehen durch Tod oder Ungültigerklärung (Annullierung) nicht mehr bestehen.
In der Schweiz und in Deutschland ist die bürgerliche Trauung rechtliche Voraussetzung, kirchlich getraut werden zu dürfen. Die kirchliche Trauung gibt Gottes Segen für die Ehe, auch wenn sie nicht als Sakrament angesehen wird. Auch Geschiedene können kirchlich getraut werden. Auch die Reformierte Kirche versteht die Ehe nicht als Sakrament, sieht jedoch den Ehestand als heilig an, wie der Heidelberger Katechismus in seiner Auslegung des Siebten Gebotes klar macht.Im Anglikanismus wird die Ehe ebenfalls nicht als Sakramen verstanden (da nicht von Christi eingesetzt, und auch nicht für alle Menschen notwendig), aber dem Eheritus wird ein sakramentaler Charakter zugesprochen (da es ein äußerlich sichtbares Ritus ist, und Mittel zur Gnade). Derzeit gibt es innerhalb des Anglikanismus eine lebendige Diskussion darüber, ob die Ehe auf heterosexuelle Paare weiterhin begrenzt bleiben soll. Auch in manchen Gliedkirchen der EKD werden Segnungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare entwickelt und durchgeführt. Die Metropolitan Community Church feiert seit Jahrzehnten schon gleichgeschlechtliche wie auch verschiedengeschlechtliche Ehen.
Hinduismus
Der Hinduismus sieht in der Ehe eine heilige Aufgabe, die religiöse und soziale Verpflichtungen zur Folge hat.
Buddhismus
Im Buddhismus wird die Ehe weder gestärkt noch wird davon abgeraten. Es wird jedoch gelehrt, wie man eine glückliche Ehe verbringen kann.
Islam
Nach islamischem Verständnis sind die Lebensbereiche von Männern und Frauen grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung - zu einem Teil - legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe u. a. zur geistigen Vervollkommnung.
Judentum
Orthodoxen Juden ist die Ehe sehr wichtig, weil sie glauben, dass ein Mann die Aufgabe hat, seine zweite Hälfte, also die Frau zu finden. Das Reformjudentum, dem die Ehe ebenfalls wichtig ist, behauptet hingegen, dass es nicht allein die Aufgabe des Mannes sei, eine Frau zu finden, sondern auch umgekehrt. Für beide ist die Eheschließung eine große Mitzwa und wird als eine der größten und wichtigsten Lebensentscheidungen für beide Partner betrachtet.
Ehe heute in Deutschland
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Eheschließung ausschließlich Sache der Kirchen. Der Einfluss des französischen Rechts (vgl. Code Civil) begünstigte die Zivilehe, denn in vielen Territorien im westlichen Deutschland kam französisches Personenstandsrecht zur Anwendung. Zu ersten ganz eigenständigen deutschen partikularrechtlichen Gesetzen kam es erst in den 1850er Jahren (Frankfurt, Oldenburg u. a.). Die erste in Oldenburg durchgeführte zivilrechtliche Trauung erfolgte 1855 in Varel. Geheiratet haben damals der Baptistenprediger Haese und Meta Schütte. Gerade "Dissidenten" wie sie, die keiner der damaligen großen Konfessionen angehörten und denen mancherorts eine rechtlich anerkannte kirchliche Eheschließung verweigert wurde, trugen zur Einführung und Durchsetzung der Zivilehe bei.
Als Folge von Kulturkampf und dem späteren Reichskonkordat wurden die staatlichen Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen wird (Zivilehe). Eine kirchliche Eheschließung darf zusätzlich, jedoch erst nach der bürgerlich-rechtlichen Eheschließung stattfinden. Wegen der Religionsfreiheit und da religiöse Zeremonien vom Staat sowieso nicht als rechtlich bindend anerkannt werden, kann über die Verfassungskonformität dieser Bestimmung des Personenstandsgesetzes diskutiert werden. In Österreich ist eine rein kirchliche Eheschließung ohne weiteres möglich und hat keinerlei Rechtsfolgen.
Der Nationalsozialismus deformierte die bürgerliche Ehe hin zu einer dem Staate vollständig nützlichen Institution. Er verbot "rassische Mischehen" durch ein Ehegesetz, trennte häufig solche Ehen und förderte die "reinrassige" Reproduktion für den Staat (Erbgesundheitsgesetz). Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Art. 6 Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg lässt sich auch vor diesem Hintergrund verstehen: Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates, doch ihr Kernbereich wird dessen direktem Zugriff entzogen. Für die heutige Form der Ehe gilt grundgesetzlich das Leitbild der Gleichberechtigung. Im Eherecht des BGB umgesetzt wurde dies nicht schon 1949, sondern in mehreren Schritten seit 1953.
Ehegatten werden ökonomische Vorteile eingeräumt wie zum Beispiel das Ehegattensplitting bei der Berechnung der Einkommensteuer; das Ehegattensplitting bringt jedoch vor allem dann ökonomische Vorteile, wenn die Einkommen der Ehegatten sich deutlich voneinander unterscheiden und ist damit als Anreiz zur "Hausfrauenehe" in die Kritik geraten. Weitere Vorteile wie Vertrauen und gegenseitige Anregung werden von verschiedenen Gruppen gefördert (Marriage Encounter, Familienwerke von politischer oder weltanschaulicher Seite und andere). Unklar ist jedoch, wie der Staat zwischen Eheleute zum erhöhten Vertrauen beitragen kann oder soll, außer durch das bereits bestehende Zeugnisverweigerungsrecht.
Die in Deutschland am 1. August 2001 gesetzlich eingeführte Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner bringt alle rechtlichen und sozialen Pflichten einer Ehe mit sich, bietet aber nur manche ihrer Vorteile. Im Steuerrecht, Beamtenrecht und Adoptionsrecht hat der Bundesrat bislang keiner Gleichstellung zugestimmt.
Die Form der Ehe wird seit längerem immer seltener von Paaren zur Gestaltung ihres Zusammenlebens gewählt. Während 2002 in Deutschland noch 388.000 Paare heirateten, waren es im Jahr darauf nur noch 383.000, was einem Rückgang von 1,4 Prozent entspricht. Viele Paare binden sich heute ohne Trauschein oder gehen wechselnde Partnerschaften ein. Doch verweist die Familiensoziologie darauf, dass vor dem 19. Jahrhundert die Lage statistisch ähnlich war, und dass die soziale Bedeutung der "Ehe" deswegen nicht unbedingt gemindert werde.
siehe auch: Eherecht
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, was eben statt Gütergemeinschaft die Zugewinngemeinschaft vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der möglichen Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen ....
Mit der Geburt oder Adoption von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase.
Ehe heute in Belgien, den Niederlanden, Kanada, Spanien
Diese Länder weisen die Besonderheit auf, dass sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können. Im kanadischen Provinz von Ontario ist es notwendig, vor der Ehe, eine Lizenz von der kommunalen Verwaltung zu beantragen. Mit der Lizenz ist es dann möglich, vor einem Beamten der Stadtverwaltung, einem Richter, oder einer anerkannten religiösen Figur die Ehe einzugehen.
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, das in diesen Ländern unterschiedlich ausgestaltet ist, und die Gütergemeinschaft nicht immer vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der möglichen Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im belgischen, niederländischen, spanischen bzw. kanadischem Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Es ist auch für belgische Verlobte möglich, aber keinesfalls üblich, sich von deutschen Eheberatern in dieser Hinsicht beraten zu lassen. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen .... Das Alte Testament wird auch in diesen Ländern, und nicht nur in Deutschland gelesen.
Mit der Geburt oder Adoption von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase. Nicht nur junge deutsche Ehepaare schließen untereinander Freundschaften, sondern auch in Kanada ist dieses Phänomen bekannt.
Ehe heute in den USA
Das US-amerikanische Eherecht wird von den einzelnen Bundesstaaten geregelt. Das ergibt ein komplexes Flickwerk von verschiedenen Güter- und Scheidungsrechten. Als eine Art Vertrag zwischen den beiden Eheleuten werden Ehen, die in einem Bundesstaat geschlossen werden, auch in anderen Bundesstaaten anerkannt. Eine Ausnahme hierzu sind gleichgeschlechtlichen Ehen; hier erlaubt es das Defense of Marriage Act aus 1996, dass der Bund und die einzelnen Staaten zur Anerkennung dieser Ehen nicht verpflichtet sind. Da dieses Gesetz nicht Verfassungsrang hat, wie die Vorschrift über gegenseitiges Anerkenntnis von Verträgen, ist es derzeit umstritten, ob es verfassungskonform ist. Der Landtag von Kalifornien hat einen Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlichen Paaren verabschiedet; Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat jedoch sein Veto angekündigt.
Viele Wirkungen der Ehe, z. B. bei der Veranlagung zur Bundeseinkommenssteuer, oder bei Migrationsfragen, werden vom Bund geregelt. Bis 1967 wurden Ehen zwischen Menschen unterschiedlicher Rasse nicht in allen US-Bundesstaaten zugelassen. In diesem Jahr verurteilte das Supreme Court den Staat Virginia dazu, eine im District of Columbia geschlossene Ehe zwischen einem Mann europäischer und einer Frau afrikanischer Herkunft anzuerkennen.
Vor der Eheschließung muss eine Heiratsserlaubnis (marriage license) beantragt werden. Nur durch sie wird die Ehe gesetzlich anerkannt. In den USA kann die religiöse und die gesetzliche Zeremonie zur Eheschließung gleichzeitig stattfinden. Falls die Ehe von einem Geistlichen geschlossen wird, kann er gleichzeitig als Standesbeamter handeln und die Ehe damit auch rechtlich in Kraft setzen. Dies erfordert die Unterzeichnung der Heiratserlaubnis. Eine rein religiöse Zeremonie wird vom Gesetz nicht anerkannt.
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, das in den verschiedenen US-Bundesstaaten unterschiedlich ausgestaltet ist, und die Gütergemeinschaft nicht immer vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen, die auch in USA vorhanden ist. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Aufgrund der großen Entfernungen, aber auch wegen der sprachlichen Barrieren ist es keinesfalls üblich, dass US-amerikanische Verlobte sich von deutschen Eheberatern in dieser Hinsicht beraten lassen. Zudem hat die US-amerikanische Eheberatung eine eigene Tradition entwickelt. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen .... Das Alte Testament wird in USA mindestens so häufig wie in Deutschland gelesen.
Mit der Geburt oder Adoption von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen US-amerikanischen oder ausländischen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase.
Literatur
- Marianne Weber: Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. Tübingen 1907.
- Dieter Schwab: Grundlagen und Gestalt der staatlichen Ehegesetzgebung in der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Bielefeld 1967.
- Klaus Jürgen Matz: Pauperismus und Bevölkerung. Die gesetzlichen Ehebeschränkungen in den süddeutschen Staaten während des 19. Jahrhunderts. Stuttgart 1980.
- Arne Duncker: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe. Persönliche Stellung von Frau und Mann im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914. Köln u.a. 2003.
- Josef Prader/Heinrich J.F. Reinhard: Das kirchliche Eherecht in der seelsorglichen Praxis, Ludgerus-Verlag, Essen 2001, ISBN 3-87497237-2
Belletristik über die Ehe ist zahlreich, wenn auch bei Weitem nicht so umfangreich wie über die Liebe. So gehören zum Beispiel "Die Wahlverwandtschaften" (Goethe 1809) oder die "Künstlerehe" (Schefer 1828) zu den Glanzstücken.
- Felicitas von Lovenberg: Verliebe dich oft, verlobe dich selten, heirate nie? Die Sehnsucht nach der romantischen Liebe. Droemer Verlag 2005, ISBN 3-426-27368-3
Verwandte Themen
- Generell: Portal:Zusammenleben, Partnerschaft und Sexualität - Familie - Verlöbnis - Heiratsverbot - Heiratsregeln - Verwandtenheirat - Hochzeitsbräuche - Frauenraub - Brautgabe - Bräutigamsgabe- Mitgift - Heirat - Matrimonium - Hochzeit - Eingetragene Lebenspartnerschaft - Eheformen - Gynäogamie - Arrangierte Heirat - Geschwisterheirat - Vernunftehe - Morganatische Ehe - Außereheliche Beziehung - Ehebruch - Scheidung - Witwe - Josefsehe - Wilde Ehe - Kameradschaftsehe - Unehelich - Vorehelich - Lebensgemeinschaft - Handschuhehe - Verliebtheit - Flitterwochen - Beziehung - Eheberatung - Marriage Encounter
- Mittelalter: Friedelehe - Muntehe - Wittum - Wahlbruderschaft – Kebsehe - Winkelehe
Weblinks
- http://www.ehetherapie.de
- EKHN: [http://www.ekhn.de/inhalt/leben/trauung/index.htm Infos zur Trauung (christliche Bedeutung, Antworten zu häufigen Fragen, Tipps zur Mitwirkung, ...)]
- [http://www.katholisch.de/3791.htm Katholische Kirche in Deutschland: Die Ehe]
- [http://www.eurasien.net/antworten/?aktion=antwort&text=ehe Buddhismus und Ehe]
- [http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/maike/mittelalter/MaV.htm Ehe im Mittelalter]
- [http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/conlaw/loving.html Urteil in Loving vs. Virginia]
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Kategorie:Feste & Brauchtum
Kategorie:Familienrecht
ja:結婚
ko:결혼
ImamDer Imam ( "Vorsteher") ist:
#der Vorbeter beim islamischen Gebet (arabisch salat), ob er nun diese Funktion nur einmalig oder amtsmäßig ausführt
#der oberste religiöse Führer im Islam in der Nachfolge des Propheten Mohammed, synonym mit Kalif
#Ehrentitel für einen hervorragenden Muslim ("Imam Malik", "Imam Khomeini")
Die Schiiten erhöhen die Bedeutung des Imams: Sie betrachten je nach Sekte verschiedene Anzahlen von Imamen aus der Familie von Ali ibn Abi Talib als rechtmäßige Nachfolger des Propheten. Die Mehrheit der Schiiten verehrt zwölf Imame. Der zwölfte Imam ist für sie der verborgene Imam. Die zwölf Imame gelten für sie zusammen mit Mohammed und dessen Tochter Fatima als die "Vierzehn Unfehlbaren". Anderen Muslimen gilt diese starke Verehrung des Imams oft als nicht orthodox. Besonders die Kharidjiten lehnen die Verehrung eines aus der Familie des Propheten Mohammeds kommenden Imams vehement ab.
Daneben wurde die Bezeichnung Imam oft auch als Ehrentitel für besonders fromme oder gelehrte Persönlichkeiten verwendet, so trug zum Beispiel der berühmte Theologe und Rechtsgelehrte Al-Dschuwayni den Beinamen Imam al-Haramayn, was soviel wie "Gemeindeoberhaupt der beiden heiligen Stätten" (Mekka und Medina) heißt.
Im südlichen Arabien gelangten verschiedentlich religiöse Führer, die den Imam-Titel trugen, auch zu weltlicher Macht. So wurde das südöstliche Gebiet Arabiens (Oman und Maskat) lange von Imamen regiert, bevor sich im 19. Jahrhundert ein Zweig der damaligen Imam-Dynastie zu weltlichen Herrschern (Sultan) aufschwang und politisch durchsetzte. 1913 wurde jedoch erneut eine theokratische Imam-Herrschaft im Landesinneren von Oman erneuert, die erst 1955/57 von den Sultanen beseitigt werden konnte.
Auch im nördlichen Jemen um Sanaa etablierte sich um 1600 ein erbliches Imamat, das nach 1872 von den Osmanen unterworfen, jedoch als regionale Herrschaft beibehalten wurde. Mit der osmanischen Niederlage im Ersten Weltkrieg proklamierte der damalige Imam 1918 die Unabhängigkeit des (nördlichen) Jemen und nahm 1926 den Königstitel an. Die Dynastie der Imame bzw. Könige aus dem Hause Banu'l Qasim wurde 1962 durch einen Militärputsch gestürzt.
Siehe auch: Liste islamischer Begriffe auf Arabisch, Religiöse Titel
Imame in Europa
Etwa 1250 hauptamtliche und rund tausend ehrenamtliche Imame gibt es in Deutschland.
Nach Schätzungen des Zentralrats der Muslime sind davon über 90 Prozent aus der Türkei, vereinzelt auch aus Marokko oder dem Iran eingeflogen worden.
In den Gemeinden der Türkisch-Islamischen Union, dem Dachverband der türkischen Muslime in Deutschland, wirken ausnahmslos türkisch sprechende Imame. Ausgewählt werden sie in ihrem Heimatland von der „Gemeinsamen Kulturmission“, in der Vertreter verschiedener Ministerien sitzen.
Die Imame werden in der Türkei an staatlich anerkannten islamisch-theologischen Instituten ausgebildet und schließen dort mit einem Diplom ab.
Danach unterstehen sie – als Quasi-Diplomaten – den Attachés für religiöse Dienste der türkischen Generalkonsulate. Über die Kultur und das Grundwerteverständnis in ihrem Einsatzgebiet wissen sie jedoch oft nur wenig. Ihr hauptsächlicher Auftrag ist es, in Deutschland den „türkischen Staatsislam“ absichern zu helfen.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck sprach sich dafür aus, die Imam-Ausbildung an deutsche Universitäten zu übertragen. Dieser Vorstoß stand jedoch bei Einrichtungen, wie beispielsweise dem umstrittenen islamistischen Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) in der Kritik; eine universitäre Ausbildung sei danach für Imame nicht notwendig.
In Österreich bildet die Islamische Religionspädagogische Akademie in Wien seit 1998 in einem dreijährigen Diplom-Lehrgang Imame mit finanzieller Unterstützung des Staates aus.
In Österreich ist (anders als in Deutschland) der Islam als öffentliche Körperschaft anerkannt. Ziel ist, daß ausschließlich im Land ausgebildete Imame in den Moscheen predigen und so auch eine bessere Kontrolle über die Inhalte möglich wird.
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ja:イマーム
th:อิมาม
Muslim
Ein Muslim (arabisch مسلم muslim, „der sich Unterwerfende“ oder „sich Hingebende“), auch Moslem (aus dem Persischen), ist ein Anhänger des Islam. Die Mehrzahl ist Muslime (arab. muslimun) beziehungsweise Moslems. Eine Anhängerin des Islam wird als Muslimin (Mehrzahl Musliminnen) oder auch Muslima (entsprechend arab. مسلمة, Mehrzahl مسلمات muslimat) bezeichnet. Das Adjektiv muslimisch bezieht sich immer auf Personen(gruppen), sonst heißt es islamisch – z.B. islamisches Fest.
Ein Muslim muss nach islamischem Selbstverständnis ein Monotheist sein und Mohammed als letzten und entscheidenden Propheten anerkennen. Die von Mohammed überbrachte Offenbarung ist im Koran aufgezeichnet um sie für ewig den Menschen zu erhalten, da Mohammed ein Mensch und damit sterblich war. Ein Muslim glaubt daran, dass Mohammed der Koran (nach islamischer Sicht das unmittelbare Wort Gottes) durch den Erzengel Gabriel übermittelt wurde.
Die Sufis unterscheiden zusätzlich zwischen einem Muslim und einem Gläubigen. Nach ihrer Auffassung unterwirft sich ein Muslim lediglich den Geboten Gottes äußerlich, ein Gläubiger glaubt jedoch auch unerschütterlich daran und ist sich dessen bewußt, daß er ununterbrochen "vor seinem Schöpfer steht". Laut den Sufis gibt es viele Muslime, die keine Gläubigen sind, aber auch Gläubige, die keine Muslime sind.
Die Bezeichnung „Mohammedaner“ wird von vielen Muslimen abgelehnt, da sie den Eindruck erweckt, Mohammed stünde vor Gott im Zentrum des islamischen Glaubens. Im Persischen ist mohammadi jedoch durchaus gebräuchlich.
Das früher weitverbreitete Wort Muselman oder Muselmane (mit einem „n“, wohl aus der persischen Form musalmân entlehnt), verballhornt sogar „Muselmann“ und „Muselmännin“, ist heute selten geworden, in der verballhornten Form ist es im Deutschen heute ein abfälliger Begriff. Peter Scholl-Latour gebraucht das Wort „Muselmane“ jedoch öfter. Da im Deutschen der Begriff „Muselmane“ teilweise abfällig benutzt wird oder wurde, hat dieser Terminus eine negative Konnotation erhalten und wird aus diesem Grund von Muslimen abgelehnt. Der Begriff Mohammedaner wird auch von vielen als "politisch unkorrekt" gesehen. In einigen überwiegend von Muslimen gesprochenen Sprachen heißt Muslim jedoch ähnlich wie Muselman, z.B. Türkisch müslüman oder im Bosnischen musliman. Sowohl im Französischen und im Spanischen hat das Wort musulman keinerlei negativen Beigeschmack.
Wer ist Muslim
Einigen Religionsgemeinschaften, deren Mitglieder sich selbst als Muslime sehen, wird von anderen Muslimen die Anerkennung als Muslim versagt. Dies trifft vor allem auf die Ahmadiyya zu. Aber auch auch anderen Gemeinschaften wird von konservativer-sunnitischer, besonders wahhabitischer-hanbalitischer Seite die Anerkennung als Muslim verweigert. Dies trifft auf Aleviten und Schiiten imamitischer und ismailitischer Richtung zu, deren Wertschätzung Alis als Schirk (Polytheismus) gewertet wird. Zaiditischen Schiiten und den Ibaditen wird gemeinhin zugestanden, dass sie Muslime sind, auch wenn sie nicht immer geschätzt werden. Die Ibaditen sehen sich als die einzigen wahren Muslime an, was aber zu keinerlei negativen Konsequenzen für andere Muslime führt. Auch die Wahhabiten sehen sich als die einzig wahren Muslime an und haben in der Vergangenheit andere Muslime auch blutig verfolgt.
Neben ganzen Religionsgemeinschaften wird aber auch, vor allem von fundamentalistischer Seite, einzelnen Personen abgesprochen, dass sie Muslime sind, was als Takfir bezeichnet wird. Kriterium ist dabei traditionellerweise, ob derjenige das fünfmal tägliche Ritualgebet Salat verrichtet. Auch wer gegen die Anwendung der Scharia ist, wird von bestimmten Fundamentalisten zum Nichtmuslim erklärt und im Extremfall deswegen nach der Lehre Ibn Taimiyyas ermordet, wie etwa Sadat. Dschihadisten sehen sogar jeden, der nicht am bewaffneten Dschihad teilmehmen will als Murtadd (vom Islam abgefallenen) an. Diese Sichtweise wird insofern vom Koran gestützt, als darin die Munafiqun, die "Heuchler", deren wichtigstes Kennzeichen ihr Unwille zum militärischen Kampf für dem Islam ist, an vielen Stellen aufs heftigste verurteilt und als schlimmer als alle Ungläubigen bezeichnet werden.
Nach muslimischer Auffassung ist jeder Mensch, der einen muslimischen Vater hat oder der zum Islam übergetreten ist Muslim. Rein theoretisch ist aus islamischer Sicht die "natürliche" Religion aller Menschen der Islam, was aber in der Praxis keinerlei Auswirkungen hat. Aus Sicht des muslimischen Rechts (Fiqh) ist es einem Muslimen nicht möglich zu einer anderen Religion zu konvertieren, er kann lediglich vom Islam abfallen (Ridda), was jedoch nach islamischen Recht nicht toleriert wird und auch in der Praxis kaum geduldet wird. Eine Ausnahme findet man beispielsweise bei einigen wenigen Anhängern des Sufismus (islamische Mystik), die sich neben den äußeren auch auf die inneren Aspekte des Islam konzentrieren. Jedoch haben auch in der Vergangenheit vereinzelte Sufiorden andere Muslime, die sie für nicht rechtgläubg hielten, militärisch bekämpft; siehe dazu auch Dschihad der Fulbe, Dschihad von al-Haddsch Omar.
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AmnestieEine Amnestie (v. griech.: amnestia "Vergessen", "Vergeben") ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Tätergruppen. Die Amnestie durch den Souverän ist ausdrücklich als Kontrollrecht der Dritten Gewalt konzipiert.
Die Amnestie wird häufig vom Staatsoberhaupt eines Landes einem bestimmten Personenkreis gewährt, die bereits eine Haftstrafe verbüßen. Dabei kann es sich um Häftlinge handeln, die z.B. alle dieselbe Straftat begangen oder die für verschiedene Vergehen eine ähnlich hohe Strafe erhalten haben.
Kategorien
Vier Kategorien von Amnestien werden in der Literatur genannt:
- Die Schlussstrichamnestie: die die Strafrechtspflege den gewandelten Verhältnissen anpassen soll; so geschehen in Südafrika oder Argentinien nach dem Niedergang der Diktaturen;
- Die Befriedungsamnestie: die zur Glättung politischer Unruhe, Bürgerkriegen und innerstaatlichem Terrorismus angewandt wird
- Die Rechtskorrekturamnestie: zur Anpassung der geltenden Gesetzeslage (Abschaffung oder Abmilderung der Strafbarkeit bestimmter Delikte)
- Die Jubelamnestie: die aus Anlass eines besonderen Ereignisses wie Gedenktagen erfolgen würde.
General- und Spezialamnestie
Man unterscheidet ferner die Generalamnestie von der Spezialamnestie.
Bei einer Generalamnestie werden alle Taten zumeist bis zu einer gewissen Schwere einbezogen.
Im Gegensatz dazu werden bei einer Spezialamnestie nur bestimmte Taten einbezogen.
Beispiele
Amnestien können durchaus problematisch sein: Die Amnestien in der Bundesrepublik Deutschland 1949 und 1954 widersprachen zum Beispiel deutlich dem Grundsatz der Entnazifizierung und stellten die politische Befriedung über den Rechtsfrieden. Viele der Amnestierten waren NS-Belastete.
In der DDR wurden dagegen 5 "Jubelamnestien" erlassen.
In Frankreich wird bei der Wahl des Staatspräsidenten stets ein Amnestiegesetz erlassen ("Septennatsamnestie").
Siehe auch
- Amnesty International, Begnadigung, Gnade
Literatur
- Katrin Gebhardt & Ulrich B. Gensch: Gnade vor Recht?. (In: Forum Recht. Heft 3 / 2000).
Kategorie:Strafverfahrensrecht
Kategorie:Rechtspolitik
ZwangsheiratBei einer Zwangsheirat werden Braut oder Bräutigam durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Heirat gezwungen. Die davon abzugrenzende arrangierten Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt.
Abgrenzung
Die Abgrenzung der Zwangsheirat zur arrangierten Ehe ist fließend. Wo einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt, ist eine Zwangsheirat gegeben.
Bei der Definition und Bewertung des Phänomens Zwangsheirat offenbart sich das in der Ethnologie bekannte Dilemma: eine kulturrelativistische Sichtweise ist bemüht, fremde Kulturen aus ihrem eigenen Kontext heraus zu verstehen und lehnt eine universelle Ethik ab. Die gegenteilige Position, nämlich von einer universellen Ethik auszugehen, muss sich den Vorwurf des Ethnozentrismus gefallen lassen, d.h. die eigene, kulturell und historisch gebundene Sichtweise, zum allgemeingültigen Absolutum zu erheben. Es sei noch bemerkt, dass die Allgeme | | |