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| Wucher |
WucherAls Wucher bezeichnet man das Verlangen des Anbieters einer Leistung nach einer deutlich überhöhten Gegenleistung in Ausnutzung eines Ungleichgewichts in der Freiheit der objektiven Willensentscheidung.
In Deutschland ist Wucher gemäß Absatz 2 ein Sonderfall des nach § 138 BGB sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.
§ 138 BGB
#Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
#Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wann Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen.
Eine Zwangslage liegt vor, wenn dem Opfer des Wuchergeschäfts das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheint. (Beispiel: Um eine fällige Geldschuld zu begleichen, nimmt jemand bei einer Privatperson einen Kredit auf, der mit 10 Prozent pro Tag verzinslich ist).
Unerfahrenheit ist ein Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung. (Beispiel: Ein frisch zugewanderter Green Card-Besitzer lässt sich darauf ein, für eine kleine Einzimmerwohnung 2.000 € pro Monat zu bezahlen, weil er mit den Preisen nicht vertraut ist.)
Ein Mangel an Urteilsvermögen besteht, wenn jemandem in erheblichem Maße die Fähigkeit fehlt, sich bei rechtsgeschäftlichem Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen oder das Äquivalenzverhältnis der beiderseitigen Leistungen richtig zu bewerten. (Beispiel: Mit einer Person geringer Intelligenz wird ein für sie eindeutig nachteiliger komplizierter Versicherungsvertrag geschlossen.)
Unter erheblicher Willensschwäche ist eine verminderte Widerstandsfähigkeit zu verstehen (zum Beispiel: Drogenabhängigkeit, Alkoholismus.)
Ausbeuten ist das bewusste Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich.
Kategorie: Allgemeine Zivilrechtslehre
Bürgerliches GesetzbuchDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z.B. Wohnungseigentumsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz das allgemeine Privatrecht. Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Der Gesetzgeber nimmt häufig Änderungen am BGB vor, so dass regelmäßig Bedarf an einer Neubekanntmachung besteht (zuletzt vom 2. Januar 2002). Das BGB ist aufgrund seiner langjährigen Beratung in zwei Juristenkommissionen besonders durchdacht. Es wurde Vorbild für die Regelungen etlicher Länder (Japan beispielsweise übernahm Ende des 19. Jahrhunderts eine der Entwurfsfassungen des BGB fast unverändert). Die Schweiz hat mit dem Zivilgesetzbuch eine Variante des Bürgerlichen Rechts eingeführt, die wesentliche Kritikpunkte am BGB berücksichtigt hat.
Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt:
- Allgemeiner Teil - er enthält wesentliche Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch (vgl. Klammertechnik);
- Schuldrecht - das römischrechtlich geprägte Schuldrecht enthält Regelungen für verpflichtende Verträge, wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge;
- Sachenrecht - das deutschenrechtlich geprägte Sachenrecht enthält insbesondere Regelungen für Eigentum und Besitz;
- Familienrecht - das deutschenrechtlich geprägte Familienrecht enthält inzwischen die wesentlichen Regelungen über Ehe und Familie;
- Erbrecht - das deutschenrechtlich geprägte Erbrecht enthält umfangreiche Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erben.
Entstehung
Erbrecht
Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), der Code civil, Badisches Recht und Sächsisches BGB.
Den Kodifikationsbestrebungen ging der so genannte Kodifikationsstreit von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts forderte, um den "bürgerlichen Verkehr" (= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer Kodifikation negativ gegenüber. Für eine solche Leistung schien ihm die Rechtswissenschaft seiner Zeit noch nicht reif. Zunächst behielt die Auffassung Savignys die Oberhand.
Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches (siehe lex Miquel-Lasker). Die 1. Kommission wurde 1874 einberufen und legte 1888 den 1. Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des gemeinen Rechts sowie an den Lehren Savignys und wurde als unsozial, unzeitgemäß und schwer verständlich kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895 den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen 1896 beschlossen und am 18. August verkündet.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es wurde vom Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) begleitet, in dem die Übergangsregelungen zum bis dahin in Deutschland geltenden Recht und das Internationale Privatrecht enthalten sind. In der Folgezeit wurden bei Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jeweiligen Übergangsregelungen (u. a. durch den Einigungsvertrag mit der DDR) in das Einführungsgesetz eingearbeitet.
Entwicklung
Kaiserzeit
In den ersten 14 Jahren seines Bestehens begannen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit der Entwicklung der Dogmatik des BGB. Die Gerichte ergänzten das das geschriebene Recht etwa um das Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung, dem Rechts am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder die vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohende Rechtsverletzungen.
Bereits im Kaiserreich machte die Kriegswirtschaft des Ersten Weltkriegs erste Änderungen am BGB notwendig - der Kontrahierungszwang und der diktierte Vertrag sind Beispiele staatlicher Lenkung der Wirtschaft, die zentralen Elementen des liberalen Ursprungs-BGB widersprachen.
Weimarer Republik
Die Weimarer Republik nahm diese Änderungen zurück. Es zeigte sich jedoch, dass es dem BGB an Schutzvorschriften wirtschaftlich schwächerer Bürgerinnen und Bürger im Miet- und Arbeitsrecht fehlte. Im Arbeitsrecht begann bereits in der Weimarer Zeit die Tendenz zur Sondergesetzgebung, die heute zu einer Vielzahl von Arbeitsgesetzen und einer unübersichtlichen Rechtsprechung geführt haben. Die Rechtsprechung inkorporierte auch vor dem Hintergrund der Inflation das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
NS-Zeit
Der Nationalsozialismus änderte zunächst das Familien- und Erbrecht. Da die Generalklauseln, wie z. B. § 242 ("Treu und Glauben"), "Einfallstore" für eine Rechtsdogmatik im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie darstellten, mussten umfangreiche Änderungen an den ersten drei Büchern des BGB nicht erfolgen. Allerdings arbeitete die NS-Reichsregierung an einem "Volksgesetzbuch" das das immer noch dem Wortlaut nach dem liberalen Gleichheits- und Freiheitsgedanken verpflichtete BGB ablösen sollte.
Besatzungszeit
Die Besatzungsmächte nahmen wesentliche Änderungen des NS-Regimes am BGB zurück. Die Entwicklung des BGB ist ab diesem Zeitpunkt in eine west- und ostdeutsche Entwicklung zu unterteilen.
Entwicklung in Ostdeutschland
Die DDR setzte das BGB schrittweise außer Kraft, da es mit ihrer Ideologie nicht vereinbar war. Nacheinander wurden das Familienrecht in ein "Familiengesetzbuch" (1966), das Arbeitsrecht in ein "Arbeitsgesetzbuch" (1966) die übrigen Teile in das "Zivilgesetzbuch" (1976) und das "Vertragsgesetz" (1982) überführt. Das Recht war einer sozialistischen Wirtschaftsordnung untergeordnet. Der Vertrag diente das Instrument der Planwirtschaft. Mit der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Juli 1990 und der Deutschen Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 endete dieser Sonderweg. Das BGB wurde mit umfangreichen Übergangsregelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR wieder gesamtdeutsches Recht.
Entwicklung in Westdeutschland
Ab 1953 wurde schrittweise die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes) verwirklicht, in den 1970er Jahren das Scheidungsrecht modernisiert.
In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Verbraucherschutzgesetze außerhalb des BGB erlassen, so z. B. das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-Gesetz"), so dass die Übersichtlichkeit litt und der Charakter des BGB als Gesamtkodifikation in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Entwicklung seit 1990 in Gesamtdeutschland
Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002 (mit Neubekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42)), durch die unter anderem Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele der erwähnten Nebengesetze in das BGB aufgenommen. Außerdem wurden die positive Vertrags- oder Forderungsverletzung und andere von der Wissenschaft und der Praxis (weiter-)entwickelte Rechtsinstitute ausdrücklich gesetzlich geregelt. Das gesamten Recht der Leistungsstörungen wurde überarbeitet.
Literatur
Entstehungsmaterialien und Protokolle:
- Motive zu dem Entwurfe eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Amtliche Ausgabe. Bd. 1-5, Berlin/Leipzig 1888.
- Benno Mugdan: Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1899.
- Horst Heinrich Jakobs, Werner Schubert (Hrsg.): Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen (Berlin / New York ab 1978, mehrere Bde.).
Diskussionen und Literatur zur Zeit der BGB-Entstehung:
- Georg Maas: Bibliographie des bürgerlichen Rechts. Verzeichnis von Einzelschriften und Aufsätzen über das im Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich vereinigte Recht. Bd. I. 1888-1898. Berlin 1899. Bd. II. 1899. Berlin 1900.
Zur Geschichte:
- Ulrich Eisenhardt: Deutsche Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 1999, insb. S. 404-411 ISBN 3406453082
- Uwe Wesel: Fast alles was Recht ist: Jura für Nicht-Juristen. ISBN 3492239609
- Rolf Knieper: Gesetz und Geschichte : ein Beitrag zu Bestand und Veränderung des Bürgerlichen Gesetzbuches. 1996, ISBN 3789043516
Kommentare:
- Otto Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch. 64. Aufl. 2005. ISBN 3406526047
- Julius von Staudinger: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. 13. Aufl. 1993 ff. ISBN 3805907842
Rechtsvergleichend
Die vergleichbare Kodifikation in Österreich ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). In der Schweiz ist es das Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1907, das historisch gesehen auf den Erfahrungen des deutschen BGB aufbaute, aber als moderner und klarer gilt. Was die Zeitpriorität anbelangt, wird häufig übersehen, dass das BGB seinerseits auf das Schweizerische Obligationenrecht von 1881, das heute formell Bestandteil des ZGB ist, folgte. Das BGB wurde u.a. von Japan und Griechenland als Vorbild für das dortige Zivilrecht verwendet.
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html BGB vom Bundesjustizministerium und Juris]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb_alt/index.html BGB alt (bis 31.12.2001) vom Bundesjustizministerium und Juris]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/index.html BGB-Informationspflichten-Verordnung vom Bundesjustizministerium und Juris]
- [http://www.bmj.bund.de/enid/374fbf0f12deca983a9fa2dbb51cd09a,55a304092d09/3z.html Zivilrechtsseite des Bundesjustizministeriums]
- [http://dejure.org/gesetze/BGB Gesetzestext bei dejure.org]
- [http://www.jusline.de/BGB.html Online-Kommentar zum BGB]
Siehe auch: Schweizerisches Zivilgesetzbuch; österreichisches ABGB
Kategorie:Privatrecht
Kategorie:Gesetz (Deutschland)
ja:ドイツ民法
nb:Bürgerliches Gesetzbuch
SittenwidrigkeitDie Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Zivilrechts.
Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Hierdurch werden die allgemeine Vertragsfreiheit und auch die Rechtssicherheit eingeschränkt, da die gerichtliche Prüfung von Rechtsgeschäften immer nur im Nachhinein erfolgt. Andererseits werden aber auch regelmäßig die Interessen schwächerer Vertragspartner, insbesondere rechtlich unerfahrener Einzelpersonen (beispielsweise Mieter, Kreditnehmer) bei einem Rechtsstreit besonders gewürdigt.
Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" heran, das in einer pluralistischen Gesellschaft aber nur schwierig zu ermitteln ist und sich schon deswegen nur bedingt zur Bestimmung eines Sittenverstoßes eignet. In der Subsumtion sind daher auch die Prinzipien und Werte zu berücksichtigen, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung ergeben. Insbesondere muss der Begriff der Sittenwidrigkeit (wie alle Generalklauseln) im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden, die zwar an sich nur die Staatsgewalt binden (Art. 1 Abs. 3 GG), über die zivilrechtlichen Generalklauseln aber Einfluss auf das Verhältnis privatrechtlicher Personen untereinander nehmen. Auch die Sozialstaatklausel (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 GG) wirkt auf den Begriff der Sittenwidrigkeit ein. Wenn und soweit wirklich das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zur Auslegung herangezogen wird, kommt es auf den Durchschnitt der anerkannten Maßstäbe innerhalb der betroffenen Gruppe an, so dass besondere strenge wie auch besonders liberale Ansichten Einzelner unberücksichtigt bleiben.
Der rechtliche Bezug der Sittenwidrigkeit auf Rechtsgeschäfte ist dabei vom generellen Begriff der Sittlichkeit zu trennen. Der Begriff der Sittenwidrigkeit hat nicht in erster Linie einen moralischen Inhalt und damit auch nicht die gesellschaftliche Dimension von Sittlichkeit. Ein möglicherweise unsittliches Rechtsgeschäft ist nicht notwendig sittenwidrig im rechtlichen Sinn.
Obschon Generalklauseln eine restriktive Anwendung verlangen, werden Rechtsgeschäfte mit Bezug auf sexuelles Verhalten gegen Entgelt wohl überwiegend als sittenwidrig eingestuft. Davon betroffen ist insbesondere die Abrede zwischen einer Prostituierten und einem Freier. Da das Rechtsgeschäft gem. § 138 I BGB als nichtig angesehen wird, hat eine Prostituierte zunächst also keinen Anspruch auf Lohn. Dieser wird ihr erst durch das 2001 eingeführte Prostitutionsgesetz (ProstG) gewährt, das nach umstrittener Auffassung und entgegen der gesetzgeberischen Intention aber an der Sittenwidrigkeit selbst nichts zu ändern vermag. Der Anspruch einer Prostituierten entsteht dabei grds. auch nicht nach allgemeinem Vertragsrecht schon durch den (wg. Sittenwidrigkeit nichtigen) Vertrag zwischen der Prostituierten und dem Freier, sondern erst durch die Vornahme der sexuellen Handlung (§ 1 S. 1 ProstG).
Weitere Beispiele für Sittenwidrigkeit sind ein "Vertrag auf Begehung einer Straftat", "Bestechung" (siehe treubruchförderndes Geschäft), ein allzu großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe laesio enormis) oder die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung. Hierbei wird oftmals eine Schwäche des Vertragspartners (beispielsweise Unerfahrenheit, Zwangslage) ausgenutzt (siehe Wucher).
Die Sittenwidrigkeit hängt eng mit dem rechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben zusammen.
Siehe auch: Liste der Rechtsthemen
Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg_2004/ - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Deutschland)
- http://www.fbw.hs-bremen.de/~dschuma/Hausarbeit1/gute_sitten.html
RechtsgeschäftDas Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein Rechtsgeschäft also auch noch andere Tatbestandsmerkmale enthalten. So beinhaltet das Rechtsgeschäft der Übereignung einerseits eine Einigung (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) andererseits die Übergabe (Übertragung des Besitzes = Realakt). Unter gewissen Umständen besteht das Rechtsgeschäft jedoch nur aus einer Willenserklärung und ist dann inhaltlich identisch mit dieser.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden daher die Begriffe der Willenserklärung und des Rechtsgeschäftes häufig synonym verwendet.
Ein Rechtsgeschäft kann einseitig (z.B. Kündigung) oder mehrseitig (z.B. Vertrag) sein.
Das Rechtsgeschäft ist zu unterscheiden von der "Rechtshandlung". Bei der Rechtshandlung tritt die Rechtsfolge unabhängig vom Willen desjenigen ein, der handelt - sie ergibt sich vielmehr aus der Rechtsordnung. Rechtshandlungen sind: 1. die unerlaubte Handlung, 2. die geschäftsähnliche Handlung und 3. der Realakt.
Handlungen, die im Prozess vorgenommen werden (Prozesshandlungen), sind ebenfalls keine Rechtsgeschäfte.
Das Rechtsgeschäft wird durch mehrere Attribute konkretisiert:
Abstraktes Rechtsgeschäft
Das abstrakte Rechtsgeschäft bezeichnet das Rechtsgeschäft, das losgelöst vom Rechtsgrund vorgenommen wird. In Deutschland wird im Zivilrecht die Lehre vom Abstraktionsprinzip vertreten: Das Zuwendungsgeschäft kann daher wirksam sein, ohne dass ein Rechtsgrund (kausales Rechtsgeschäft) vorliegt.
Jede Verfügung, z.B. die Übereignung oder die Abtretung, ist ein abstraktes Rechtsgeschäft. Aber auch Verpflichtungsgeschäfte, wie z.B. das Schuldanerkenntnis oder das Schuldversprechen, gehören zu den abstrakten Rechtsgeschäften.
Kausales Rechtsgeschäft
Das kausale Rechtsgeschäft gibt den Rechtsgrund für das abstrakte Rechtsgeschäft vor. Der vom kausalen Rechtsgeschäft getragene Rechtsgrund stellt den rechtlich anvisierten Erfolg des Geschäftes dar. Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften ist eine Einigung über den Rechtsgrund erforderlich.
Einseitiges Rechtsgeschäft
Beim einseitigen Rechtsgeschäft ist lediglich eine Willenserklärung nötig. Dabei ist ohne Bedeutung, an wieviele Personen das einseitige Rechtsgeschäft geknüpft wird. Sind zwei Personen zugleich Mieter einer Wohnung, können sie nur gemeinsam kündigen. Dieses einseitige Rechtsgeschäft wird auch Gesamtakt genannt.
Bei streng einseitigen Rechtsgeschäften ist die Willenserklärung nicht an eine andere Person gerichtet und zugleich nicht empfangsbedürftig. Beispiel hierfür ist das Testament. Die Auslobung, ist ebenfalls nicht empfangsbedürftig, da gem. § 657 BGB demjenigen die Belohnung zu entrichten ist, der die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nichts von der Auslobung wußte und folglich nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat. Die Rechtsfolge tritt also selbst dann ein, wenn die Auslobung dem Handelnen nicht zugegangen ist.
Empfangsbedürftig sind dagegen die Kündigung oder die Anfechtung.
Mehrseitiges Rechtsgeschäft
Beim mehrseitigen Rechtsgeschäft bestehen mehrere übereinstimmende Willenserklärungen, die wechselseitig durch mindestens zwei Personen erklärt wurden. Bedingt dabei eine Willenserklärung die jeweils andere, so spricht man von einem synallagmatischen Rechtsgeschäft.
z.B. Vertrag, Schenkung
Personenrechtliches Rechtsgeschäft
Bei den personenrechtlichen Rechtsgeschäften handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die konkret auf die Person oder deren Stand bezogen sind.
Die personenrechtlichen Rechtsgeschäfte können in der Regel nur persönlich vorgenommen werden. Sie sind bedingungsfeindlich und bedürfen regelmäßig einer bestimmten Form (z. B. die Eheschließung gemäß § 1310 BGB).
Fehlerhaftes Rechtsgeschäft
Das fehlerhafte Rechtsgeschäft ist das Rechtsgeschäft, das mangelbehaftet ist. Nicht jedes fehlerhafte Rechtsgeschäft ist nichtig. Weitere Stufen sind die relative Unwirksamkeit, die schwebende Unwirksamkeit und die Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäftes.
Siehe auch
Geschäftsfähigkeit
Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
ja:法律行為
Green CardDer Begriff Greencard bezeichnet:
- eine unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die USA; siehe: Greencard (USA)
- eine ehemals beschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für IT-Experten in Deutschland; siehe: Greencard (Deutschland)
- einen Film von 1990; siehe: Green Card (Film)
IntelligenzIntelligenz (lat.: intelligentia „Einsicht, Erkenntnisvermögen“, intellegere „verstehen“) bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von optimalen Problemlösungen.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Bereiche der Problemstellungen werden auch unterschiedliche Arten von Intelligenz unterschieden.
Intelligenz ist, vereinfacht ausgedrückt, die Fähigkeit, Probleme und Aufgaben effektiv und schnell zu lösen und sich in ungewohnten Situationen zurecht zu finden. Trotzdem ringt die Wissenschaft seit mehr als 100 Jahren um eine zutreffende und umfassende Definition. Ein Teil der Wissenschaftler geht von einem einzigen, bereichsübergreifenden Intelligenzfaktor, dem „Generalfaktor g“ aus, der unterschiedlich hoch sein kann.
Andere Forscher wiederum befürworten eine ganze Palette voneinander relativ unabhängiger Intelligenzen wie verbales Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen, Gedächtnis und Zahlenverständnis. Der amerikanische Psychologe Howard Gardner bezieht in seiner Theorie der "Multiplen Intelligenzen" (MI) sogar Bewegungsintelligenz (Tänzer), musikalische Intelligenz (Musiker, Komponisten) oder naturalistische Intelligenz (Naturforscher) mit ein.
Bernhard von Mutius konstatiert die Herausbildung einer "anderen Intelligenz",
verstanden als ein Ensemble von (systemisch-kreativen) Fähigkeiten, komplexe
(soziale) Probleme zu lösen: nicht nur einseitig analytisch, linear-kausal, basierend
auf einem vermeintlich "objektivem" Wissen, sondern kombinatorisch, zirkulär,
relational und - im Bewusstsein des eigenen Nichtwissens - im Dialog und in
Kooperation mit anderen.
Psychologie
In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden.
Mit Intelligenz befassen sich die Allgemeine, die Differentielle und die Neuropsychologie.
Allgemeine Psychologie
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden häufig Begriffe wie Denkvermögen, Auffassungsgabe, Rationalität, Logik, Urteilsvermögen und Kreativität verwendet, um die geistigen Fähigkeiten des Menschen zu kennzeichnen. Diese bleiben als Konstrukt jedoch so lange inhaltsleer, wie sie nicht messbar gemacht und von anderen abgegrenzt werden (vgl. diskriminante Validität, Testgütekriterien).
Die für den Begriff Intelligenz relevante Forschung auf dem Gebiet der Allgemeinen Psychologie bezeichnet man heute oft als Kognitive Psychologie. Diese wiederum greift auf Methoden und Erkenntnisse der Hirnforschung bzw. Gehirnforschung, der Entwicklungspsychologie und zunehmend auch der künstlichen Intelligenz zurück. Ein zentraler Strang der kognitiven Psychologie ist die Arbeitsgedächtnis-Forschung. Sie geht zurück auf Modelle wie das working-memory model von Baddeley. Hierzu existieren bereits brauchbare Testbatterien, die sogenannte elementary cognitive tasks beinhalten.
Differentielle Psychologie
Bei der Diagnose von Intelligenz im Rahmen der Persönlichkeits- und Differentiellen Psychologie bemüht man sich darum, quantitative Unterschiede der Intelligenz zwischen Menschen festzustellen. Intelligenz wird in diesem Zusammenhang als Teilbereich der Persönlichkeit i.w.S. gesehen.
Als Fachbegriff der Psychometrie wurde "intelligence - Intelligenz" in der Zeit um 1900 geprägt, wobei der inhaltliche Impuls aus dem englischen Sprachraum kam (Louis Leon Thurstone, Charles Spearman).
Der Intelligenzquotient (IQ)
Für die Messung der psychometrischen Intelligenz (IQ) war die Forschung des Franzosen Alfred Binet von bahnbrechender Bedeutung, der zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts gemeinsam mit Theodore Simon im Auftrag der französischen Regierung ein Testverfahren zur Einstufung und Auswahl von behinderten Vorschulkindern entwickelte. Schon in diesem ersten Intelligenztest werden viele kleine Aufgaben gestellt. Da Binet feststellte, dass ältere Kinder anspruchsvollere Aufgaben lösten als jüngere Kinder und auch schneller waren und damit eine höhere Punktzahl erreichten, wurde daraus in den folgenden Jahren der Intelligenzquotient, abgekürzt IQ, als ein auf das Lebensalter bezogenes Maß der Intelligenz.
Binet selbst sah seine Arbeiten kritisch und in seinem Punktesystem primär eine Hilfestellung bei einer Einstufung von Schülern. Er hat jedoch die Grundlage geschaffen auf der Charles Spearman und andere aufbauen konnten. Diese entwickelten dann die Theorie eines Allgemeinen Faktors der Intelligenz sowie eines Intelligenzstrukturmodells.
Die Anzahl der richtigen Aufgaben sowie die Bearbeitungsgeschwindigkeit und der Vergleich mit Gleichaltrigen wurde somit zur empirischen Grundlage des frühen Intelligenzbegriffes, welcher „Intelligenz“ am IQ festmacht und nach wie vor bei wissenschaftlich validierten Intelligenztests (z. B. dem CFT3-Grundintelligenztest von Cattell/Weiss) bei erwachsenen Probanden und Kindern Anwendung findet. Eine Weiterentwicklung brachte die Informationspsychologie, die den IQ durch das Konzept des Arbeitsspeichers ersetzt, der ein physikalisches Maß der Intelligenz bzw. der Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit darstellt, nämlich die verarbeiteten Bit pro Zeiteinheit.
Da Binets Konzept (IQ=Intelligenzalter/Lebensalter) sich als problematisch erwiesen hat, wurde später von anderen Forschern Wechsler ein neues Intelligenzkonzept eingeführt, bezogen auf den Mittelwert der Gesamtbevölkerung. Der mittlere IQ liegt nach dieser
Definition bei 100. 68 % der Bevölkerung haben einen IQ zwischen 85 und 115 (bei in Deutschland üblichen Intelligenztests mit einer Standardabweichung von 15). Nur ca. 2,2 % der Bevölkerung haben einen IQ über 130 (oft benutzt als Grenzwert für Hochbegabung) oder unter 70, was als Grenze zum Schwachsinn betrachtet wird.
Da die Zuverlässigkeit der Testergebnisse mit zunehmender Abweichung vom statistischen Mittel sinkt, hat der IQ außerhalb der Grenzen zwischen 55 und 145 praktisch keine Bedeutung mehr. Es wäre zwar theoretisch denkbar, entsprechende Tests zu konstruieren, allerdings praktisch nicht durchführbar. Denn in diesem Bereich befinden sich nur 0,26 % der Bevölkerung.
Die Höhe der Intelligenz und Intelligenzstruktur ändern sich mit zunehmenden Lebensalter s.a.Altersintelligenz
Die bis hierher geschilderten Sachverhalte entsprechen weitgehend dem etablierten Konsens im Rahmen der Differentiellen Psychologie. Sie sind jedoch nicht unwidersprochen geblieben.
Die Wissenschaft streitet noch darüber, in welchem Maße Intelligenz vererbt wird bzw. durch soziale Einflüsse, z. B. die Erziehung, beeinflusst ist. Entsprechende Studien widersprechen sich z. T. Einigkeit unter seriösen Forschern besteht weitgehend nur darüber, dass beides eine Rolle spielt. Die wertvollsten Untersuchungen ziehen hierfür zeitnah nach der Geburt getrennte eineiige Zwillinge heran, sogenannte Zwillingsstudien.
Wissenschaftliche Studien legen einen Zusammenhang zwischen der Größe des Gehirns und dem Intelligenzquotienten nahe. Mit Hilfe von Magnetresonanztomografen wurde gezeigt, dass Menschen mit hohem IQ tendenziell über ein überdurchschnittlich schweres Gehirn verfügen.
Kritik an der orthodoxen Sicht der differentiellen Psychologie
Problemlösefähigkeit: Die Problematik der IQ-Tests lag auch darin, dass vorwiegend die Geschwindigkeit bei der Lösung relativ leichter Tests gemessen wurde. Aktuelle Tests sind in der Regel adaptiv und passen sich in der Problemstellung dem Vermögen des Probanden an. Denn: In der Realität ist Intelligenz vor allem als Fähigkeit zur Lösung nichttrivialer Probleme interessant. Die Fähigkeit der Lösung hochkomplexer Probleme über lange Zeiträume wird durch
IQ-Tests aber nicht ansatzweise getestet, teilweise ist sie sogar hinderlich (zu großer Suchraum,
Erkennen, daß alle Antworten falsch oder mehr als eine Antwort richtig ist).
Trainierbarkeit: Jeder, der Testaufgaben trainiert, kann seinen IQ deutlich steigern. Neben dem Trainingseffekt tritt dabei ein Angleichen der Denkmuster zwischen Aufgabensteller und Proband auf.
Motivation/Validität: Auch die Motivation bei den Tests wirkt sich stark aus. IQ-Tests nach einem dreiwöchigen Urlaub von Probanden ergaben Werte von bis zu 30 Punkten unter dem sonstigen Wert. Damit ist der IQ als konstante, einem Individuum zuzuordnende Meßgröße in Frage gestellt.
Stephen Jay Gould hat sowohl den „einen“ IQ, als auch Intelligenz aus verschiedenen, voneinander relativ unabhängigen Faktoren (primary mental abilities) zusammengesetzt, als wissenschaftlich fragwürdig und als ein untaugliches Konzept kritisiert.
Soziale Kompetenz: Klassische Intelligenztests versuchten im Wesentlichen logisch-analytische Fähigkeiten zu messen und erlaubten damit beispielsweise kein Urteil über den nicht-rationalen Umgang mit den Mitmenschen (EQ). Das ist zumindest bei modernen Verfahren kein Problem mehr.
Emotionale Intelligenz
Das Thema Emotionale Intelligenz wird auch im gleichnamigen Artikel besprochen.
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Nicht analog dem IQ-System (auf Mittelwert 100 und Standardabweichung 15 skaliert), aber durchaus beschreibend lassen sich auch persönliche und emotionale Faktoren in zielgerichteten und erfolgreichen Handlungskonzepten erkennen. Während bei planvollem Handeln in Gruppen der IQ sicher auch eine Rolle spielt, sind die Wahrnehmung bzw. Kontrolle von Emotionen in gefährlichen Situationen und andere Persönlichkeitseigenschaften der Emotionalen Intelligenz eher eine unabhängige Variable der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. Besonders große Unterschiede zwischen den Menschen zeigen sich im Umgang mit den eigenen Gefühlen; er hängt u. a. von der Prägung durch die Herkunfts-Familie und dem Selbstwertgefühl ab, ändert sich aber auch durch spätere Erfahrungen oder Seminare etc.
Im europäischen Kulturkreis besitzt (analytische) Intelligenz (IQ) einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert und wird nach der Meinung mancher Autoren gegenüber kreativen und sozialen Begabungen ("EQ") bisweilen überbewertet. Manche meinen jedoch, ein Umkehren des Pendels beobachten zu können, da immer mehr sog. reine soft skills als Schlüsselqualifikationen bezeichnet würden. Die Diskussion, was wichtiger für individuellen Erfolg oder auch für fruchtbare Beiträge zur Volkswirtschaft oder der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung ist - die "emotionale Intelligenz" oder die eigentliche (kognitive Faktoren beschreibende) Intelligenz - ist überflüssig. Denn jeder ausschließlich analytisch Hochintelligente wird ohne eigene soziale Kompetenzen oder ein förderndes Netzwerk trotz seiner (theoretischen) Leistungsfähigkeit isoliert bleiben. Und ein rein auf Basis sozialer Fertigkeiten agierender "Instinkttäter" kann ohne eigenen Leistungs- oder Sachbeitrag auch kaum langfristig erfolgreich sein, zumindest nicht in "Leistungsgesellschaften".
Erfolgsintelligenz
Die Theorie der Erfolgsintelligenz behauptet, das Zusammenwirken einer von den Verfechtern dieser Dichotomie postulierten zweigeteilten rationalen und emotionalen Intelligenz zu beschreiben.
Die psychologische Forschung (siehe insb. Hunter und Schmidt) zeigt aber, dass der stärkste einzelne Prädiktor für Erfolg im Berufsleben die allgemeine Intelligenz ist, auch als G-Faktor bezeichnet (General Intelligence). Auch die Forschung zu Lebenserfolg bzw. Lebensleistung zeigt einen Zusammenhang zwischen erfülltem Leben, Lebensleistung und klassischen Intelligenzmaßen. Die neue Strömung, soziale Kompetenzen, emotionale Stabilität, Extraversion, Anpassungsfähigkeit und andere persönlichkeitsbezogene Eigenschaften als Emotionale Intelligenz zusammenzufassen und zu benennen, kann zweifach gedeutet werden:
Als überflüssige Verwischung der Grenzen zwischen Intelligenz als in sich zusammenhängendem Konstrukt und davon bisher abgegrenzten Persönlichkeitsvariablen,
oder als nützlicher Hinweis, dass Intelligenz (im herkömmlichen Sprachgebrauch) natürlich nicht alles ist. Die Überfrachtung des Intelligenzbegriffs muss für seine weitere Erforschung und Beschreibung nicht hilfreich sein, da ja die Intelligenz im Ursprungssinn noch nicht hinreichend beschrieben ist, und der eigentliche Denkprozess noch weitere Forschung erfordert.
Die Entwicklungspsychologie zeigt, dass sich kognitive Fähigkeiten und soziale Fertigkeiten nicht immer parallel entwickeln und beide gefördert werden müssen. Tatsächlich können sich Probleme bei einseitiger Förderung von Kindern mit überdurchschnittlicher Auffassungsgabe (Thinking Speed) ergeben. Im regulären Lehrbetrieb häufig kognitiv unterfordert, kann ein solches Kind mit dem Überspringen einer oder mehrerer Klassen auch einer sozialen Überforderung ausgesetzt werden. Schulpsychologen können bei einer solchen Entscheidung wichtige Hinweise und Unterstützung geben.
Neuropsychologie
Die Neuropsychologie beschäftigt sich unter anderem auch mit den neuronalen Grundlagen der Intelligenz bzw. der Verarbeitung von Signalen bzw. Information beim Menschen. Für die Intelligenz besonders relevant sind die Vorgänge im Großhirn (vgl. auch Cortex), wogegen das Kleinhirn (lat. Cerebellum) und phylogenetisch ältere Bereiche (z. B das Stammhirn) in der Forschung zu neuronalen Grundlagen der Intelligenz weniger Beachtung finden. Dies heißt jedoch nicht, dass Intelligenz in bestimmten Bereichen lokalisiert werden kann, eine gewisse dezentrale Organisation von Informationsverarbeitungsprozessen ist trotz allem nicht von der Hand zu weisen.
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die mechanisch-elektronische Nachbildung menschlicher Intelligenz innerhalb der Informatik. Die KI findet zunehmend Einsatz in der ingenieurwissenschaftlichen oder medizinischen Technik.
Mögliche Anwendungsszenarien sind: Optimierungsprobleme (Reiseplanung, Schienenverkehr), Umgang mit natürlicher Sprache (automatisches Sprachverstehen, automatisches Übersetzen, Suchmaschinen im Internet), Umgang mit natürlichen Signalen (Bildverstehen und Mustererkennung).
Soziologie
Die Intelligenz als Bezeichnung für die Gesamtheit aller Gebildeten wurde erstmals 1844 im Polnischen von K. Libelt gebraucht, 1846 im Russischen von W. G. Bielinski, im Deutschen später von u. a. Karl Kautsky, Karl Marx, Hugo Ball (Kritik der deutschen Intelligenz), Adolf Hitler. Die Intelligenz als soziale Schicht war bis 1990 fester Bestandteil eines kommunistisch geprägten Gesellschaftsverständnisses. In der DDR verstand man unter "Intelligenz", auch Geistesarbeiter oder Geistesschaffende genannt, die Gesamtheit aller Personen mit einem Hochschulabschluss oder Fachschulabschluss. Im westlichen Deutschland, wo der Begriff auch weite Verbreitung erlangte, konkurriert "Intelligenz" auch heute noch mit dem älteren Begriff Intellektuelle bzw. mit Akademiker oder erscheint gar als soziologischer Fachbegriff in der slawischen Form Intelligentsia.
Kritik am Intelligenzbegriff
siehe: IQ-Test: Kritik
Zitate
- Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, dass man ständig gezwungen ist, dazuzulernen. - George Bernard Shaw
- Intelligenz ist jene Eigenschaft des Geistes, dank derer wir schließlich begreifen, dass alles unbegreiflich ist. - Emile Picard
- Unsere Freunde sagten mir, sie seien leidend. Ich beklage sie sehr. Denn ich sehe, dass sie die Freuden der Intelligenz haben müssen, und auf die kommt es wahrscheinlich für sie vor allem an wie für jeden, der sie kennt. – Marcel Proust (aus: Im Schatten der jungen Mädchen, ISBN 3-51857875-8, S. 143f)
- Das menschliche Gehirn ist unvergleichlich komplexer als etwa ein Stern; und darum wissen wir auch so viel mehr über Sterne als über das menschliche Gehirn. Und der komplexeste Aspekt des menschlichen Gehirns ist seine Intelligenz. - Isaac Asimov
- Intelligenz ist das, was der Intelligenztest misst. - Boring (1923)
- Bei Erfolgreichen in der Wirtschaft darf man nicht von einem hohen IQ ausgehen - der hindert an der Tat. - Heinz Dürr
- Intelligenz erlaubt die Weisheit zu verstehen und Weisheit erlaubt die Intelligenz zu verstehen. - (Unbekannt)
- Nichts ist gleichmäßiger verteilt als die Intelligenz. Jeder glaubt, er habe genug davon. - René Descartes
- Je mehr wir wissen, desto weniger scheinen wir weiter-zu-wissen." – Bernhard von Mutius
Weitere Zitate auf [http://de.wikiquote.org/wiki/Intelligenz Wikiquote]
Siehe auch
- Intelligenzquotient
- Intelligenztest
- Organisationsintelligenz
- Emotionale Intelligenz
- Mensa
- Dummheit
- Klugheit
Literatur
- Theodor Geiger: Aufgaben und Stellung der Intelligenz in der Gesellschaft. Enke, Stuttgart 1987 (Nachdruck der 1. Auflage von 1949).
- Alvin W. Gouldner: Die Intelligenz als neue Klasse. Sechzehn Thesen zur Zukunft der Intellektuellen und der technischen Intelligenz. Campus, Frankfurt am Main 1980.
- H. Holling, F. Preckel, M. Vock: Intelligenzdiagnostik. Kompendien Psychologische Diagnostik – Band 6. Hogrefe, Göttingen 2004, ISBN 3-8017-1626-0
- Heinz Kluth: Intelligenz. In: Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. 4. Band. Herder, Freiburg 1959, S. 346–351.
- H. J. Im: Die Entwicklung eines europäischen Schlüsselwortes: Intelligenz und seine Bedeutung in der Wissenschaftssprache. Phil. Diss., Bonn 1975.
- R. Schulte: Intelligence. In: Sprachwissenschaftliches Colloquium Bonn (Hrsg.): Europäische Schlüsselwörter. Wortvergleichende und wortgeschichtliche Studien. Bd. II. Kurzmonographien I. Wörter im geistigen und sozialen Raum. Hueber, München 1964, S. 18–49.
- Jürgen Guthke: Ist Intelligenz meßbar? Eine Einführung in die Probleme der psychologischen Intelligenzforschung und Intelligenzdiagnostik. 2. Auflage. Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1980.
- Siegfried Lehrl: Arbeitsspeicher statt IQ. Vless, Ebersberg 1997. ISBN 3-88562-079-0
- Aljoscha Neubauer: Intelligenz und Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung. Springer, Wien 1995. ISBN 3-211-82735-8
- Erwin Roth, Wolf D. Oswald und Konrad Daumenlang: Intelligenz: Aspekte, Probleme und Perspektiven. 4. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1980. ISBN 3-17-005665-4
- Stephen Jay Gould: Der falsch vermessene Mensch. ISBN 3-51-828183-6
- Bernhard von Mutius (Hrsg.): Die andere Intelligenz. Wie wir morgen denken werden. Stuttgart, Klett-Cotta 2004. ISBN 3-608-94085-5
Weblinks
- [http://www.hirnforschung.de/Intelligenz.php4 Newsletter zur Intelligenzforschung]
- http://www.mensa.org/ - http://www.mensa.ch/ - http://www.mensa.de/
- http://www.prometheussociety.org/articles/multiple.html
- http://science.orf.at/science/news/54166
- http://home.arcor.de/m_enning/literatur/buch/capra_tao.htm
- http://www.eskimo.com/~miyaguch/hard_iq.html
- [http://psydok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2004/102/ Unterschied zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz]
- [http://www.wissenschaft.de/wissen/news/248448.html wissenschaft.de: Intelligenz funktioniert bei Männern anders als bei Frauen]
- [http://www.newlife-online.de/buch.php Relative Intelligenz - Relativität der Intelligenz als biologisches Grundprinzip der Lebenstüchtigkeit]
Kategorie:Allgemeine Psychologie
Kategorie:Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
Kategorie:Pädagogische Psychologie
Kategorie:Kognitionswissenschaft
Kategorie:Philosophie des Geistes
ja:知能
AlkoholismusDie Alkoholkrankheit (früher: Alkoholismus) ist eine chronische Suchtkrankheit. Das medizinische Diagnosekodierungssystem ICD-10 zählt sie zu den psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Der verursachende Stoff ist der Alkohol, genauer Ethanol (Äthylalkohol), der bei der alkoholischen Gärung entsteht.
Um den Krankheitswert der Störung zu betonen, aber auch um die Hemmschwellen bezüglich Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe abzubauen, wird in der heutigen Beratungsliteratur weitgehend auf den Ausdruck "Alkoholismus" verzichtet.
Die Alkoholkrankheit kann bereits durch den regelmäßigen Konsum kleinerer Mengen beginnen. Nicht immer fallen die Betroffenen durch häufige Rauschzustände auf. Die Alkoholkrankheit eines Betroffenen ist nicht immer nach außen hin bemerkbar. Ist der Betroffene weiterhin leistungsfähig, spricht man von einem funktionierenden Alkoholiker. Die Alkoholkrankheit verläuft relativ unauffällig und langsam. Den erkrankten Personen wird die Schwere ihrer Erkrankung oft nicht bewusst.
Noch immer sind Männer weitaus häufiger betroffen als Frauen. Ca. 70 % der Alkoholabhängigen sind Männer, wobei die Tendenz bei Frauen steigend ist. Auch beginnt der Krankheitsverlauf bei Männern meist früher: Während Frauen im Regelfall erst im mittleren Lebensalter beginnen auffällig zu trinken, sind bei Männern die Anfänge eines exzessiven Trinkverhaltens meist schon in der frühen Jugend erkennbar.
Übermäßiger Alkoholkonsum verursacht schwere und bleibende psychische und körperliche Folgeerkrankungen. Die Alkoholkrankheit verläuft nicht selten tödlich, wenngleich die direkten Todesursachen meist durch die Folgekrankheiten (Leberzirrhose und multiple Organschädigungen, Herzinfarkt, Epilepsie) bedingt sind.
Wegen des sehr hohen Suchtpotentials von Ethanol ist die einzige Behandlungsmöglichkeit der ausnahmslose und radikale Verzicht auf alkoholische Getränke, Speisen, Medikamente, etc. Um dieses Ziel zu erreichen, kann auf eine Psychotherapie nicht verzichtet werden.
Krankheitsverlauf und -bild
Krankheitsverlauf
Der amerikanische Arzt E. M. Jellinek formulierte 1951 ein bis heute weit verbreitetes Modell vom Verlauf der Alkoholkrankheit. Er unterscheidet vier Phasen:
Symptomatische Phase
Der Beginn des Konsums alkoholischer Getränke ist immer sozial motiviert. Im Gegensatz zu durchschnittlichen Trinkern empfindet der spätere Alkoholiker befriedigende Erleichterung. Entweder weil seine inneren Spannungen größer sind, oder er, im Gegensatz zu anderen, nicht gelernt hat, mit ihnen umzugehen. Anfangs schreibt der Trinker seine Erleichterung eher der Situation zu (lustige Gesellschaft), als dem Trinken. Er sucht Gelegenheiten, bei denen beiläufig getrunken wird.
Im Laufe von Monaten bis Jahren lässt seine Toleranz für seelische Belastungen so sehr nach, dass er praktisch tägliche Zuflucht im Alkohol sucht. Da er nicht offen betrunken ist, erscheint sein Trinken weder ihm noch seiner Umgebung verdächtig. Mit der Zeit erhöht sich die Alkoholtoleranz. Der Alkoholiker entwickelt einen gesteigerten Bedarf. Nach weiteren Monaten bis Jahren geht das Stadium vom gelegentlichen zum dauernden Erleichterungs- /Entlastungstrinken über. Für die gleiche Wirkung wird immer mehr Alkohol benötigt.
Prodromale Phase oder Vorläufer-Phase
Die prodromale Phase oder Vorläufer-Phase der Sucht ist gekennzeichnet durch plötzlich auftretende Erinnerungslücken oder Amnesien. Sie können ohne Anzeichen von Trunkenheit auftreten. Der Trinker kann Unterhaltungen führen und Arbeiten leisten, sich aber am nächsten Tag tatsächlich nicht mehr erinnern. Bier, Wein und Spirituosen hören auf Getränke zu sein, werden zur dringend benötigten "Medizin". Dem Trinker wird allmählich bewusst, dass er anders trinkt als andere. Er beginnt sich zu schämen und vor Beurteilung durch andere zu fürchten. Er trinkt heimlich bei geselligen Gelegenheiten und legt sich Verstecke mit größeren Alkoholvorräten an. Der Alkoholiker denkt dauernd an Alkohol. Wegen der verstärkten Abhängigkeit tritt das "gierige Trinken" auf, das Herunterkippen des oder der ersten Gläser. Der Alkoholiker spürt, dass etwas nicht stimmt und entwickelt Schuldgefühle und Scham wegen seiner Trinkart. Er vermeidet Anspielungen auf Alkohol und Trinkverhalten in Gesprächen.
Der Alkoholkonsum ist bis hierhin schon sehr hoch, fällt aber nicht besonders auf, da er zu keinem deutlichen Rausch führt. Diese Phase endet mit "zunehmenden Gedächtnislücken". Durch die täglichen Betäubungen mit Alkohol verändern sich Nerven- und Stoffwechselvorgänge. Die körperliche Leistungsfähigkeit und Abwehrkräfte nehmen langsam ab. Es kommt häufiger zu Erkältungkrankheiten oder Kreislaufstörungen.
Die kritische Phase
In der kritischen Phase erleidet der Kranke Kontrollverluste. Schon nach dem Konsum kleiner Mengen Alkohols entsteht ein intensives Verlangen nach mehr, das erst endet, wenn der Trinker zu betrunken oder zu krank ist, um mehr zu trinken. Ein Rest von Kontrolle besteht noch. Der Betroffene versucht, sich zu "beherrschen". Er verspricht Abstinenz und versucht sie auch einzuhalten, scheitert damit aber auf Dauer. Er sucht Ausreden für sein Trinken. Jeder Kontrollverlust habe einen guten äußeren Grund gehabt.
Diese Erklärungsversuche seines Verhaltens sind ihm wichtig, da er außer dem Alkohol keine anderen Lösungen seiner Probleme kennt. Sie erweitern sich zu einem ganzen Erklärungssystem, das sich auf sein gesamtes Leben ausdehnt. Er wehrt sich damit gegen soziale Belastungen. Wegen seiner Persönlichkeitsveränderung entstehen immer häufiger Konflikte mit Freunden, Familie und im Beruf. Der Süchtige kompensiert sein schrumpfendes Selbstwertgefühl durch gespielte übergroße Selbstsicherheit nach außen.
Das Erklärungssystem und die Konflikte isolieren den Kranken zunehmend. Er sucht aber die Fehler nicht bei sich, sondern den anderen und entwickelt ein auffällig aggressives Verhalten. Als Reaktion auf den sozialen Druck durchlebt der Kranke Perioden völliger Abstinenz. Er versucht eine andere Methode, sein Trinken zu kontrollieren. Er ändert das Trinksystem und stellt Regeln auf (nur bestimmte Alkoholarten an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten). Auf mangelndes Verständnis seiner Umgebung ("ein Bier ist doch o.k.") für sein Leiden reagiert der Süchtige mit zunehmender sozialer Isolation. Er zieht sich von Freunden zurück und wechselt Arbeitsplätze. Der Trinker "verliert das Interesse" an seiner Umgebung, er richtet seine Tätigkeiten nach dem Trinken aus und entwickelt ein auffallendes Selbstmitleid. Die soziale Isolation und die Verstrickung in Lügen und Erklärungen werden unerträglich, der Alkoholiker flüchtet in Gedanken oder durch tatsächliche Ortswechsel.
Das Familienleben ändert sich. Die Familie, die den Trinkenden oft noch "deckt" (Koalkoholismus, Koabhängigkeit), isoliert sich gesellschaftlich oder, ganz im Gegenteil, flüchtet sich vor dem häuslichen Umfeld in ausgiebige Aktivitäten. Der Alkoholiker reagiert mit grundlosem Unwillen. Wenn der "Stoff" fehlt, startet er abenteuerliche Beschaffungsversuche. Er versucht seinen Vorrat zu sichern, indem er Alkohol an den ungewöhnlichsten Orten versteckt. Körperliche Folgen treten auf, wie Händezittern, Schweißausbrüche und sexuelle Störungen (Impotenz). Sie werden verstärkt durch Vernachlässigung der Ernährung. Die ersten Krankenhauseinweisungen wegen alkoholbedingter Schwierigkeiten erfolgen. Es kommt zum morgendlichen Trinken. Tägliche Trunkenheit wird zur Regel. In der kritischen Phase kämpft der Süchtige gegen den Verlust der sozialen Basis.
Die chronische Phase
Die chronische Phase endet in der Zerstörung des Menschen. Der Alkoholiker baut ethisch ab, Rauschzustände werden länger. Bei einigen treten alkoholische Psychosen wie Schizophrenie auf. Der Alkoholiker trinkt mit Personen weit unter Niveau. Falls keine alkoholischen Getränke verfügbar sind, konsumiert er auch vergällten Alkohol (z.B. Brennspiritus, siehe unter Ethanol). Ein Verlust der Alkoholtoleranz fällt auf, der Alkoholiker verträgt weniger. Es treten undefinierbare Angstzustände und Zittern auf. Auf die Entzugssymptome reagiert der Alkoholiker mit besessenem Trinken. Viele Alkoholiker entwickeln unbestimmte religiöse Wünsche. Die Erklärungsversuche werden schwächer, es kommt der Punkt, an dem das Erklärungssystem versagt. Der Süchtige gibt seine Niederlage zu. Der Kranke bricht zusammen, nicht wenige begehen Selbstmordversuche.
Trinkt der Kranke weiter, treten im Alkoholdelirium Alkoholpsychosen mit Halluzinationen, Stimmenhören, Angst, Desorientierung auf. Die schwerste Folge ist das lebensgefährliche Delirium tremens, das bei plötzlichem Alkoholentzug auftreten kann. Jetzt werden auch Schizophrenie oder Epilepsie mit lebensbedrohlichen Zuständen offensichtlich. In dieser Endphase ist der Kranke am ehesten bereit, Hilfe anzunehmen. Eine Einweisung in eine spezielle Entgiftungsklinik ist für ihn lebensrettend – und der mögliche Einstieg in eine Entwöhnungsbehandlung, die Erfolgsraten sind jedoch gering, mehrfache Langzeittherapien die Regel.
Ausprägungen der Krankheit
Auf Jellinek geht auch die gebräuchlichste Einteilung von Erscheinungsformen der Alkoholkrankheit zurück:
Der Alpha-Typ (Erleichterungstrinker) trinkt, um innere Spannungen und Konflikte zu beseitigen. Die Menge hängt ab von der jeweiligen Stress-Situation. Es besteht vor allem die Gefahr psychischer Abhängigkeit, da noch keine körperliche Abhängigkeit eingetreten ist. Alphatrinker sind nicht alkoholkrank, aber gefährdet.
Der Beta-Typ (Gelegenheitstrinker) trinkt bei sozialen Anlässen große Mengen, bleibt aber sozial und psychisch unauffällig. Betatrinker haben einen alkoholnahen Lebensstil. Gesundheitliche Folgen entstehen durch häufigen Alkoholkonsum. Sie sind weder körperlich noch psychisch abhängig, aber gefährdet.
Der Gamma-Typ (Rauschtrinker, Alkoholiker) hat längere abstinente Phasen, die sich mit Phasen starker Berauschung abwechseln. Typisch ist der Kontrollverlust: Er kann nicht zu trinken aufhören, auch wenn er bereits das Gefühl hat, genug zu haben. Auch wenn er sich wegen der Fähigkeit zu längeren Abstinenzphasen sicher fühlt, ist er alkoholkrank.
Der Delta-Typ (Spiegeltrinker, Alkoholiker) bleibt lange Zeit sozial unauffällig, weil er selten erkennbar betrunken ist. Dennoch besteht eine starke körperliche Abhängigkeit, so dass er ständig Alkohol trinken muss, um Entzugssymptome zu vermeiden. Durch das ständige Trinken entstehen körperliche Folgeschäden. Deltatrinker sind nicht abstinenzfähig und alkoholkrank.
Der Epsilon-Typ (Quartalssäufer, Alkoholiker) erlebt in unregelmäßigen Intervallen Phasen exzessiven Alkoholkonsums mit Kontrollverlust, die Tage oder Wochen dauern können. Dazwischen kann er monatelang abstinent bleiben. Epsilontrinker sind alkoholkrank.
Folgekrankheiten
Alkoholfolgekrankheiten sind z.B. Leberzirrhose, Varizen der Speiseröhre, Magenblutungen, Aszites (freie Flüssigkeit in der Bauchhöhle), Pankreatitis (Entzündung der Bauchspeicheldrüse), Epilepsie, Mund- und Speiseröhrenkrebs, Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels), Myositis (Muskelentzündung), Immunschwäche mit vermehrten Pneumonien und Tuberkulose, Rippenfrakturen und andere Unfallfolgen, Nervenerkrankungen und Hirnleistungsstörungen wie das Korsakow-Syndrom. Hinzu kommen Wahrnehmungs- und Hirnstörungen sowie Psychosen.
Im fortgeschrittenen Zustand leiden Betroffene unter allgemeinem körperlichem Verfall durch diese Folgeerkrankungen, sowie unter sozialer Isolation (Verlust von Freunden, Familie, Arbeitsplatz).
Alkoholkrankheit betrifft außerdem die gesamte Familie. Gewalttätigkeiten gegenüber dem/der Partner/in oder den Kindern können das Familienleben schwerst belasten. Oft kommt es zur Trennung der Partner. Kinder von Alkoholikern weisen später oft bestimmte Verhaltensmuster auf und sind besonders gefährdet, selbst abhängig zu werden bzw. sich an einen abhängigen Partner zu binden.
Krankheitsursachen
Individuelle Ursachen
Die Hauptursache für die Erkrankung scheint in der psychosozialen Entwicklung zu liegen. Alkohol – und Drogen allgemein – werden häufig zum Abbau innerer Spannungen eingesetzt. Diese Spannungen treten auf, wenn das Selbstbild eines Menschen (z.B. besonders männlich oder erfolgreich zu sein) durch gegenteilige Erfahrungen in der Realität gefährdet wird. Drogenkonsum ist daher häufig bei Menschen zu beobachten, die dem narzißtischen Persönlichkeitstypus entsprechen.
Allerdings werden auch genetisch verursachte Unterschiede diskutiert, etwa im Alkoholabbau (Effizienz der Alkoholdehydrogenase) oder im Neurotransmitterstoffwechsel des Gehirns. Grundsätzlich muß wohl, wie bei vielen psychischen Erkrankungen, von einer multifaktoriellen Entstehung ausgegangen werden, die auch von der sog. Vulnerabilität (psychische Verletzlichkeit) des Einzelnen abhängt.
Erbliche Faktoren spielen in vielen Fällen eine entscheidende Rolle. Viele Alkoholiker haben oder hatten bereits Suchtkranke in der Familie. Wissenschaftler und Ärzte sind sich jedoch nicht schlüssig, ob das Suchtverhalten in diesen Fällen wirklich vererbt oder eher erlernt/abgeguckt ist. Einige Studien (v. a. durch Zwillinge) lassen jedoch vermuten, dass die Vererbung eines erhöhten Suchtpotentials sehr wahrscheinlich ist.
Die Defizite eines Alkoholpatienten werden oft von dessen Lebenspartner mitgetragen oder kompensiert. Meistens gewinnt der Lebenspartner aus seiner Hilfeleistung eine persönliche oder gesellschaftliche Anerkennung; er kann sein persönliches Selbstwertgefühl steigern. Partner, die solchen Mechanismen unterliegen, werden als Co-Alkoholiker bezeichnet.
Gesellschaftliche Ursachen
Alkohol ist in vielen Kulturen eine gesellschaftlich anerkannte und einfach und billig zu beschaffende Droge, deren Konsum in manchen Situationen geradezu erwartet wird. Beispiele sind die "bürgerliche" Trinkkultur (Wein, Sekt, Whisky) oder das "proletarische" gemeinsame "Saufen" von Bier und Schnaps. Die Grenzen sind hier jedoch absolut fließend, so ist beispielsweise das "Feierabendbierchen" auch in "höheren" Schichten eine Normalität. Alkohol ist in vielen Nationen in den Alltag integriert. Besonders "trinkfeste" Männer galten als bewunderswert männlich und erfahren. Dies erschwert die Auseinandersetzung mit dem Problem und begünstigt Alkoholmissbrauch und Alkoholsucht wesentlich.
Verbreitung und Ausmaß der Krankheit
Die Verbreitung und die Folgen der Alkoholkrankheit werden meist unterschätzt. Nach aktuellen Schätzungen gibt es 4,3 Millionen alkoholabhängige Menschen in Deutschland, darunter 30 % Frauen. Weitere ca. 5 Millionen konsumieren Alkohol in riskanter (suchtgefährdeter) Weise. Das Statistische Bundesamt zählte im Jahr 2000 16 000 Tote durch Alkoholkonsum; dabei trat der Tod in 9 550 Fällen durch Leberzirrhose ein. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung berichtete 2004 sogar von 40 000 Todesfällen als Folge übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland, davon 17 000 an Leberzirrhose (Zum Vergleich: Drogentod durch illegale Drogen 1 477, Tod als Folge des Tabakrauchens: 110 000). Hinzu kommen jährlich etwa 2 200 Kinder, die wegen des Alkoholmissbrauchs ihrer Mütter geschädigt zur Welt kommen. Weiterhin wird geschätzt, dass etwa 250 000 Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene unter 25 Jahren stark alkoholgefährdet oder schon abhängig sind. Alkoholiker findet man in allen gesellschaftlichen Schichten. Vor allem jugendliche Alkoholkranke kommen nicht selten aus gehobenen Schichten. Ihnen fehlt meist die Zuneigung der immerzu beschäftigten Eltern. (siehe Jugendalkoholismus)
Gesellschaftliche Folgen
Die Folgekosten der Alkoholkrankheit sind enorm, da neben den Belastungen des Gesundheitswesens auch indirekte Kosten wie die Verluste an volkswirtschaftlicher Produktivität durch Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung, sowie Folgekosten von alkoholbedingten Verkehrsunfällen, Straftaten und erhöhte Scheidungsraten von Alkoholkranken zu berücksichtigen sind. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren schätzt den jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden auf 20 Milliarden Euro; andere Schätzungen belaufen sich auf 15 bis 40 Milliarden Euro. Dem stehen staatliche Einnahmen an Alkoholsteuern von zur Zeit etwas mehr als 3,5 Milliarden Euro gegenüber. Die Umsätze der Alkoholindustrie Deutschlands belaufen sich auf gleich bleibend zwischen 15 und 17 Milliarden Euro, die mit rund 85 000 Beschäftigten erzielt werden.
Neben diesen materiellen Kosten muss man natürlich auch die seelischen "Kosten" im Sinne des verursachten Leides berücksichtigen.
Behandlung
Bei einem Alkoholentzug wird der Alkohol abrupt abgesetzt. Weil dabei sehr heftige bis lebensbedrohliche Entzugserscheinungen auftreten können, sollte der Patient nach Möglichkeit stationär in einem Krankenhaus entgiften. Manche Krankenhäuser haben spezielle Entgiftungsstationen für Alkoholiker, wo erste Kontakte mit Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen geknüpft werden können. Die stationäre Entgiftung dauert 8 bis 14 Tage. Während dieser Zeit treten häufig Entzugssymptome wie Übelkeit, Nervosität, Schlafstörungen, der starke Drang Alkohol trinken zu müssen (Saufdruck), Gereiztheit und Depressionen auf. Ist die körperliche Abhängigkeit schon weiter fortgeschritten kommen starkes Schwitzen, Zittern (vor allem der Hände) und in äußerst schlimmen Fällen Krampfanfälle und Halluzinationen (Delirium tremens) hinzu.
Hat der Patient den Entzug überstanden, ist sein Körper vom Alkohol befreit, er ist "trocken". Damit der Süchtige es schafft langfristig trocken zu bleiben, sollte fachmännische Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine Therapie kann entweder stationär in einem Sanatorium oder ambulant erfolgen. Ambulante Therapien (meistens Einzel- und/oder Gruppengespräche) werden von Psychiatern, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilpraktikern und Pfarreien angeboten.
Seit vielen Jahren haben sich Selbsthilfegruppen (z. B. Anonyme Alkoholiker) bewährt. Hier treffen sich in regelmäßigen Abständen trockene Alkoholiker, die über ihr gemeinsames Problem sprechen. Selbsthilfegruppen wirken außerordentlich unterstützend auf den Therapieerfolg, in manchen Fällen können sie sogar als Alternative zur klassischen Therapie in Betracht gezogen werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Patient genügend Rückhalt durch Familie und Freunde hat.
Wünschenswert und unterstützend ist die Bereitschaft des Lebenspartners/der Partnerin, der Kinder und weiteren Angehörigen zur Änderung auch des eigenen Verhaltens. Auch für Angehörige und Freunde von Alkoholikern gibt es Selbsthilfegruppen, sowohl gemeinsam mit, wie auch getrennt von den Selbsthilfeangeboten für Alkoholkranke.
Prognose
Der Erfolg hängt meist weniger von der Art und Dauer der Therapie als von der Willenskraft des Süchtigen ab. Trotzdem gilt, je eher eine Alkoholkrankheit behandelt wird, desto besser ist die Erfolgsaussicht. Ist der Patient einsichtig und hat er den starken Wunsch mit dem Trinken aufzuhören, hat er recht gute Chancen. Immerhin schaffen es ca. 50 % langfristig abstinent zu bleiben, wobei "kleine" Rückfälle in Schüben leider zum Normalfall gehören.
Schwere Rückfälle machen einen erneuten Entzug mit anschließender Therapie unumgänglich. Viele Patienten gelangen erst nach mehreren Therapiemaßnahmen zu einer stabilen Trockenheit. Zu Rückfällen kann es nach Jahren und sogar Jahrzehnten noch kommen. Eine Heilung im eigentlichen Sinne gibt es somit nicht. Die Krankheit kann nur durch Abstinenz gestoppt, aber nicht geheilt werden.
Alkoholerkrankung ist eine Erkrankung des Stammhirnes.
Das bedeutet, der Erfolg der Behandlung hängt nicht nur von der Willenskraft des Patienten ab , sondern u. a. auch von der Aktivität und Intensität der Dopaminrezeptoren, die die Gier nach dem Alkohol unterhalten.
Die Therapie ist eine Blockierung der Dopaminrezeptoraktivität und das Erlernen neuer Verhaltensmuster.
Zur Zeit wird ein neues Medikament in den USA entwickelt von der Firma Alkermes, eine Depotspritze mit dem Namen VIVITREX. Dieses Medikament muss nur 1x im Monat injiziert werden .
Die Zahl der Rückfälle sinkt mit dem Medikament von 19 auf 3 pro Monat.
Siehe auch:
Jugendalkoholismus - Abstinenzverein - Alkoholpräventionsprogramm - Entgiftung - Anonyme Alkoholiker - Guttempler - Blaues Kreuz
Weblinks
- [http://www.rki.de/cln_006/nn_260532/DE/Content/GBE/Auswertungsergebnisse/VersorgungsrelevanteAspekte/AlkoholKosten/alkohol__node.html__nnn=true Robert Koch Institut] Kosten alkoholassoziierter Krankheiten
- [http://www.dhs.de Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.]
- [http://www.sfa-ispa.ch Fachstelle füt Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA] Schweiz
- [http://www.blue.de.vu/ www.blue.de] Portal für jugendliche und erwachsene Kinder von Alkoholikern
- [http://www.kopfhoch.ch www.kopfhoch.ch] Seite für Kinder & Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
- [http://www.a-connect.de a-connect e.V.] Hilfe bei Alkoholproblemen
Kategorie:Psychische Störung
Kategorie:Sucht
ja:アルコール依存症
ko:술 중독
Kategorie:Allgemeine ZivilrechtslehreAllgemeine Zivilrechtslehre
Kategorie:Privatrecht SangliSangli, stad, region, tidigare furstendöme och distrikt i indiska delstaten Maharashtra. Regionen Sangli är känd som "Indiens sockerbälte", på grund av utbredd sockerodling inom jordbruket.
Sanglis grannstad Miraj var huvudstad i den vasallstat som fanns här under brittisk tid. Sangli-Miraj har idag vuxit ihop till ett storstadsområde.
Kategori:Historiska indiska stater
Kategori:Orter i Indien
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The Saturday Evening Post was a weekly magazine published in the United States from August 4, | |